Ausführliche Informationen über unsere Anpassungsmaßnahmen für ausländischen Pflegekräfte
Sobald der Antrag auf Anerkennung der Ausbildung, die im Ausland absolviert und vollständig bei der zuständigen Landesbehörde eingereicht wurde, prüft das Amt anhand der gesetzlichen Regelungen die Gleichwertigkeit der ausländischen mit der deutschen Ausbildung.
Sollten dabei wesentliche Unterschiede zwischen den Ausbildungen bestehen, erhalten Sie einen sogenannten Defizit- bzw. Feststellungsbescheid. Sie haben dann die Möglichkeit eine Eignungs- bzw. Kenntnisprüfung abzulegen, oder an einem Anpassungslehrgang teilzunehmen.
Im Defizitbescheid finden Sie Informationen zum Umfang und Inhalt eines möglichen Anpassungslehrgangs.
Der Anpassungslehrgang dient zusammen mit dem Abschlussgespräch der Feststellung, ob Sie über die zur Ausübung des Berufes erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Entsprechend dem Lehrgangsziel handelt es sich um theoretischen und fachpraktischen Unterricht und um ein Praktikum mit theoretischer Unterweisung. Sollte die Einrichtung, in der der Anpassungslehrgang abgeleistet wird, theoretischen und praktischen Unterricht in Ihrem Gesundheitsberuf anbieten, nehmen Sie an diesem teil.
Ziel des Anpassungslehrgangs ist es, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung des Berufs nachweisen.
Die Dauer und die Inhalte des Anpassungslehrgangs werden nach Prüfung Ihrer Unterlagen für die Bereiche festgesetzt, in denen wesentliche Unterschiede zur deutschen Ausbildung bestehen, sodass Sie Ihr Lehrgangsziel erreichen.
Der Anpassungslehrgang muss nicht in Vollzeit abgeleistet werden, sondern kann individuell in Absprache mit der praktischen Ausbildungsstätte abgesprochen bzw. vereinbart werden. Wenn der Anpassungslehrgang in Teilzeit abgeleistet wird, verlängert sich die Dauer des Anpassungslehrgangs entsprechend.
Der Anpassungslehrgang schließt mit einer Abschlussgespräch über den Inhalt der theoretischen und praktischen Ausbildung ab.
Die Teilnehmer haben während der Theoriezeit täglich ca. 8 Stunden Unterricht. Zusätzlich empfehlen wir täglich ca. 2 Stunden weitere Lernzeit, um den Schulstoff, welcher am Tag in der Schule vermittelt wurde, zu vertiefen und ggf. auswendig zu lernen
Der schulische Unterricht gestaltet sich als Blended-Learning-Format und umfasst eine Kombination aus Präsenzformaten, die ganz persönlich je nach Ergebnis Ihres Teilanerkennungsbescheides in Präsenzform von Ihnen absolviert werden können. Der fachpraktische Unterricht wird bei unseren Kooperationspartnern bzw. bei Ihnen absolviert.
Die Anpassungsmaßnahme findet im Präsenzunterricht statt. Nur in Ausnahmefällen bieten wir Online-Unterricht an – nur, wenn es anderweitig nicht möglich ist (zum Beispiel in der Corona-Pandemie). Wir betrachten den Präsenzunterricht -pädagogisch und fachlich betrachtet- wesentlich besser als Online-Unterricht.
Ort des theoretischen Teiles der Anpassungsmaßnahme: Feldstr. 4a, 06667 Weißenfels
Ort des praktischen Teiles der Anpassungsmaßnahme: medizinische Einrichtungen, bundesweit. In anderen Worten: Die Praxiseinrichtung kann in vorheriger Absprache mit dem Arbeitgeber im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland stattfinden
Das Curriculum haben wir selbstständig verfasst. Es basiert auf der Ausbildungsverordnung (generalistische Ausbildung) des Bundeslandes Sachsen-Anhalt. Wir haben durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt in Halle/Saale die Zustimmung erhalten, dass die Inhalte unseres Curriculums geeignet sind, sämtliche Defizite, die bei der Prüfung des ausländischen Ausbildungsabschlusses festgestellt werden, zu beseitigen bzw. auszugleichen.
Die Berufsurkunde als Pflegefachmann / Pflegefachfrau wird nach der erfolgreichen Absolvierung der Anpassungsmaßnahme vom Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt ausgehändigt. Diese ist nicht nur bundesweit , sondern europaweit gültig.
Für jeden Bereich, in dem ein wesentlicher Unterschied zur deutschen Ausbildung festgestellt wurde, muss am Ende des Anpassungslehrgangs ein Abschlussgespräch geführt werden. Dabei werden die Inhalte des Anpassungslehrgangs von dem jeweiligen Bereich geprüft.
Das Abschlussgespräch dauert in der Regel ca. 30 Minuten.
Es erfolgt nach der Beendigung der Theorie- und Praktikumszeit keine Prüfung, sondern ein sogenanntes Abschlussgespräch. Daran nimmt neben dem Teilnehmer, die Lehrkraft und der Praxisanleiter teil. Es ist durchaus auch möglich, dass auch ein Vertreter der zuständigen Behörde (Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt) daran teilnehmen möchte.
Die Teilnehmer sind nach den erfolgten ca. 4 Monaten Theoriephase und den ca. 6 Monaten Praxisphase sehr gut auf das stattfindende Abschlussgespräch vorbereitet.
Zusätzlich finden ca. 2 bis 3 Wochen vor dem Abschlussgespräch regelmäßige Online-Meetings statt, um Gespräche, Aufgaben und Situationen des Abschlussgespräches zu simulieren.
Das Abschlussgespräch wird von zwei Personen geführt:
Wenn Sie im Abschlussgespräch nicht die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für Ihren Beruf nachweisen können, entscheiden die Fachprüfer über eine angemessene Verlängerung des Anpassungslehrgangs.
Eine Verlängerung des Anpassungslehrgangs ist nur einmal zulässig und wird beim Landesprüfungsamt in Halle beantragt. Die Ableistung erfolgt in der CareLend Bildungsgesellschaft mbH.
Nach der Verlängerung findet erneut ein Abschlussgespräch statt. Wenn Sie auch hier Ihre Kenntnisse nicht nachweisen können, muss der Anpassungslehrgang komplett wiederholt werden. Die Wiederholung des Anpassungslehrgangs ist nur einmal zulässig.
Bisher liegt die Erfolgsquote bei 100 % in allen bereits geführte Anpassungslehrgänge
Kosten der Anpassungsmaßnahme
Nach einem erfolgreichen Antrag bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit / Ihrem Jobcenter vor Ort, sind die Kursgebühren über einen Bildungsgutschein zu 100 % förderfähig. Kosten, die im Zusammenhang mit der Einreise sowie dem Anerkennungsverfahren entstehen, müssen eigenständig getragen werden.
Sollte die ausländische Pflegekraft nach Deutschland anhand §16d einreisen und hat einen Arbeitsvertrag als Hilfskraft im Pflegebereich erhalten, besteht in der Regel der Anspruch auf einen Bildungsgutschein. Wir empfehlen, dass der Arbeitgeber mindestens 2 Wochen vor Beginn der Anpassungsmaßnahme den Antrag auf einen Bildungsgutschein für seinen Arbeitnehmer stellt. Gern helfen wir Ihnen dabei.
Fazit: Die Kosten werden durch den Bildungsgutschein zu 100 % übernommen.
Kosten in Bezug auf Fortsetzung des Gehaltes
Die Anpassungsmaßnahme ist in 2 Phasen aufgeteilt - Theorie und Praxis.
Während der Theoriezeit wird die ausländische Pflegehilfskraft von seiner Arbeit befreit, um an dem Theorieteil der Anpassungsmaßnahme teilnehmen zu können. Durch das Qualifizierungschancengleichheitsgesetz erhält der Arbeitgeber starke Unterstützung seitens der Bundesagentur für Arbeit. Die Förderung bzgl. des Gehaltes der ausländischen Pflegekraft in Anerkennung kann bis zu 100 % des Bruttogehaltes, welches der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zahlt, gefördert werden. Wir empfehlen, dass der Arbeitgeber mindestens 1 Monat vor Beginn der Anpassungsmaßnahme den Antrag auf Förderung bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit stellt. Gern helfen wir Ihnen dabei.
Fazit: Die Kosten der Theoriephase kann bis zu 100 % vom Bruttogehalt durch das Qualifizierungschancengleichheitsgesetzt finanziert werden.
Weitere Kosten
Unterkunft: Kosten trägt der Teilnehmer.
Behördengänge (Einwohnermeldeamt, Ausländerbehörde, Erstellung von Impfausweis, Defizit-, bzw. Feststellungsbescheid, Erteilung der Berufsurkunde, etc.) werden entweder von dem Teilnehmer, dem Arbeitgeber oder der Vermittlung- / Betreuungsagentur getragen.
Der Arbeitgeber beantragt den Bildungsgutschein bei seinem zuständigen Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit, in der Stadt, wo er seinen Sitz hat. In der Regel dauert die Bearbeitung dieses Antrages ca. 1-2 Monate. Deswegen empfiehlt es sich den Antrag rechtzeitig vor Beginn der Anpassungsmaßnahme zu stellen.
Alternativ:
Der Pfleger kann bei der Bundesagentur für Arbeit oder Jobcenter fragen, ob er Anspruch auf einen Bildungsgutschein hat, um die Anpassungsmaßnahme zu besuchen.
Zurzeit müssen alle InteressentInnen ein Bewerbungsgespräch führen, in dem sie ihre sprachliche und fachliche Eignung für die anschließende Tätigkeit in Deutschland beweisen. Die persönliche Zuverlässigkeit ist ebenfalls Bestandteil der des Gespräches.
Dazu gehört folgende Voraussetzungen:
Folgende Dokumente benötigen wir von den Teilnehmern:
Ja, im Rahmen des Anpassungslehrgangs besteht die Möglichkeit vergütete Praktika bei unseren Kooperationspartnern zu absolvieren. Während der Anerkennung können Sie so ihr vorhandenes und neu erworbenes Wissen vertiefen und sich auf die anschließende Tätigkeit als anerkannte Fachkraft vorbereiten.
Alternativ: Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit als “Pfleger vor Anerkennung” bzw. “Hilfskraft in Pflegebereich” aufzunehmen.
Wir unterrichten in Präsenzform in der Regel von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:15 bis 15:15 Uhr.
Theorie: 90 Arbeitstage (Weißenfels)
Praktikum: 112 Arbeitstage (Praktikumsbetrieb/ Arbeitgeber)
Urlaub: 10 Tage
Insgesamt 720 Stunden Theorie und 904 Stunden Praktikum
Die Theoriestunden finden in Präsenzform statt; Blockunterricht von Montag - Freitag je 7,5 Zeitstunden/Tag
Praktikum: Laut Defizitbescheid / Feststellungsbescheid in Bezug auf die Fachbereiche (bundesweiter Einsatz möglich)
Unsere Teilnehmer kommen aus verschiedenen Ländern der Welt. Wir betreuten bisher folgende Nationalitäten:
Marokko, Tunesien, Ägypten, Indien, Pakistan, Irak, Iran, Türkei, Ukraine.
selbstverständlich sind alle Nationalitäten bei uns herzlich willkommen!
Generell kann man die Teilnehmer nicht dazu verpflichten, nach Beendigung der Weiterbildung zur Fachkraft bei einem bestimmten Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis zu begründen.
Um zu erreichen, dass Ihnen die Teilnehmer nach Beendigung der Weiterbildung weiterhin treu bleiben, helfen z. B.:
Wir arbeiten mit Spezialisten im Bereich der Integration von ausländischen Pflegekräften zusammen. Auf Wunsch stellen wir gern den Kontakt her.
§16 AufenthG. Siehe bitte Paragraf 16 und Paragraf 16a auf folgenden Seiten:
Die Anpassungsmaßnahme beinhaltet theoretische und praktische Phasen.
Der theoretische Teil beginnt unmittelbar nach der Anreise in Weißenfels in der CareLend Bildungseinrichtung. Sobald sich die ausländischen Krankenpfleger in Deutschland befinden, unterstützen wir sie bei der Anmeldung in der Stadtverwaltung in Weißenfels.
Während der gesamten Theorie Phase ( i.d.R. 4 Monate) ist die ausländischen Pflegekraft in Weißenfels untergebracht. Wir übernehmen die Organisation einer Unterkunft in Weißenfels.
Sobald die Theoriephase beendet ist, beginnt der praktische Teil. Die Durchführung der praktischen Phase findet in dem Gebiet statt, wo der Arbeitgeber/ Praktikumsbetrieb seinen Sitz hat. I.d.R. übernimmt der Arbeitgeber oder dessen Beauftragter, z.B. Vermittlungsagenturen die Verantwortung und unterstützt bei der Suche nach einer Unterkunft.
Es nicht erforderlich zwei Haushalte zu finanzieren. Das bedeutet, dass ihr einziger Wohnsitz während der Theoriephase Weißenfels ist und während der Praxis die Stadt, in der der Arbeitgeber seinen Sitz hat.
In vielen Fällen werden Wohngemeinschaften gebildet. Vor diesem Hintergrund und in Bezug auf kulturelle und religiöse Aspekte sollten die weiblichen und männlichen Kollegen in getrennten Unterkünften untergebracht werden.
Nach der Aufnahme der Tätigkeit als Fachkraft, beginnt für die Pflegekräfte in der Regel der Familienzusammenführungsprozess. In dem Fall wird eine größere Wohnung benötigt. Dafür ist dann der Pfleger selbst zuständig. Die Miete bzw. Unterkunftskosten zahlen die Teilnehmer selbst von ihrem Gehalt.
Die CareLend Bildungsgesellschaft mbH übernimmt diesen Schritt gerne für Sie. Die benötigten Unterlagen seitens des Bewerbers werden mit unserer Hilfe organisiert und anschließend bei der zuständigen Anerkennungsbehörde durch uns eingereicht.
Bitte beachten Sie, dass, falls die ausländische Pflegekraft bereits im Besitz eines gültigen Defizitbescheides oder Feststellungsbescheid aus einem anderen Bundesland ist, müssen wir zwingend den Antrag auf Anerkennung dieses Bescheides in Sachsen-Anhalt stellen. In der Regel dauert die Bearbeitung wenige Tagen. In diesem Fall hat die pflegerische Hilfskraft dann nichts mehr mit der ursprünglich zuständigen Anerkennungsbehörde zu tun. D.h. nach der Absolvierung der Anpassungsmaßnahme erhält die pflegerische Hilfskraft eine Berufsurkunde als Pflegefachmann / Pflegefachfrau von der Landesbehörde in Sachsen-Anhalt. Die Berufsurkunde ist dann bundesweit gültig, die pflegerische Hilfskraft kann nach dem Erhalt der Berufsurkunde bundesweit / europaweit als Pflegefachkraft tätig werden.
Grundsätzlich JA
Unsere Anpassungsmaßnahme ist auf den Ausbildungsinhalt und Regelungen, welche in Sachsen-Anhalt derzeit gültig sind, konzipiert. Nach einem erfolgreichen Abschluss der Anpassungsmaßnahme erhält die ausländische Pflegekraft eine Berufsurkunde, welche bundesweit gültig ist.
Die CareLend Bildungsgesellschaft mbH unterstützt zusätzlich bei:
Diese Dienstleistungen bietet CareLend Bildungsgesellschaft mbH kostenfrei an.
Generell bevorzugen die medizinischen Einrichtungen, mit denen wir kooperieren, Anpassungsmaßnahmen statt Vorbereitung auf Kenntnisprüfung. Die ausländische Pflegekraft verfügt durch diese Vorbereitungszeit an mehr Sicherheit und sehr guten Kenntnissen über die Ausführung des Pflegeberufes (bzgl. Grund- und Behandlungspflege) in Deutschland.
Was uns allerdings auszeichnet:
CareLend GmbH und Carelend Bildungsgesellschaft mbH sind Unternehmen der Unternehmensgruppe meineagentur24