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FAQs

Ausführliche Informationen über unsere Anpassungsmaßnahmen für ausländischen Pflegekräfte

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Was ist ein Anpassungslehrgang / Anpassungsmaßnahme?

Sobald der Antrag auf Anerkennung der Ausbildung, die im Ausland absolviert und vollständig bei der zuständigen Landesbehörde eingereicht wurde, prüft das Amt anhand der gesetzlichen Regelungen die Gleichwertigkeit der ausländischen mit der deutschen Ausbildung.


Sollten dabei wesentliche Unterschiede zwischen den Ausbildungen bestehen, erhalten Sie einen sogenannten Defizit- bzw. Feststellungsbescheid. Sie haben dann die Möglichkeit eine Eignungs- bzw. Kenntnisprüfung abzulegen, oder an einem Anpassungslehrgang teilzunehmen.


Im Defizitbescheid finden Sie Informationen zum Umfang und Inhalt eines möglichen Anpassungslehrgangs.

Der Anpassungslehrgang dient zusammen mit dem Abschlussgespräch der Feststellung, ob Sie über die zur Ausübung des Berufes erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Entsprechend dem Lehrgangsziel handelt es sich um theoretischen und fachpraktischen Unterricht und um ein Praktikum mit theoretischer Unterweisung. Sollte die Einrichtung, in der der Anpassungslehrgang abgeleistet wird, theoretischen und praktischen Unterricht in Ihrem Gesundheitsberuf anbieten, nehmen Sie an diesem teil.


Ziel des Anpassungslehrgangs ist es, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung des Berufs nachweisen.

Welchen Umfang hat ein Anpassungslehrgang?

Die Dauer und die Inhalte des Anpassungslehrgangs werden nach Prüfung Ihrer Unterlagen für die Bereiche festgesetzt, in denen wesentliche Unterschiede zur deutschen Ausbildung bestehen, sodass Sie Ihr Lehrgangsziel erreichen.


Der Anpassungslehrgang muss nicht in Vollzeit abgeleistet werden, sondern kann individuell in Absprache mit der praktischen Ausbildungsstätte abgesprochen bzw. vereinbart werden. Wenn der Anpassungslehrgang in Teilzeit abgeleistet wird, verlängert sich die Dauer des Anpassungslehrgangs entsprechend.


Der Anpassungslehrgang schließt mit einer Abschlussgespräch über den Inhalt der theoretischen und praktischen Ausbildung ab.



Die Teilnehmer haben während der Theoriezeit täglich ca. 8 Stunden Unterricht. Zusätzlich empfehlen wir täglich ca. 2 Stunden weitere Lernzeit, um den Schulstoff, welcher am Tag in der Schule vermittelt wurde, zu vertiefen und ggf. auswendig zu lernen

Ort der Anpassungsmaßnahme?

Der schulische Unterricht gestaltet sich als Blended-Learning-Format und umfasst eine Kombination aus Präsenzformaten, die ganz persönlich je nach Ergebnis Ihres Teilanerkennungsbescheides in Präsenzform von Ihnen absolviert werden können. Der fachpraktische Unterricht wird bei unseren Kooperationspartnern bzw. bei Ihnen absolviert.

Die Anpassungsmaßnahme findet im Präsenzunterricht statt. Nur in Ausnahmefällen bieten wir Online-Unterricht an – nur, wenn es anderweitig nicht möglich ist (zum Beispiel in der Corona-Pandemie). Wir betrachten den Präsenzunterricht -pädagogisch und fachlich betrachtet- wesentlich besser als Online-Unterricht.

Ort des theoretischen Teiles der Anpassungsmaßnahme: Feldstr. 4a, 06667 Weißenfels

Ort des praktischen Teiles der Anpassungsmaßnahme: medizinische Einrichtungen, bundesweit. In anderen Worten: Die Praxiseinrichtung kann in vorheriger Absprache mit dem Arbeitgeber im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland stattfinden

Nach welcher Empfehlung wurde den Kurs aufgebaut?

Das Curriculum haben wir selbstständig verfasst. Es basiert auf der Ausbildungsverordnung (generalistische Ausbildung) des Bundeslandes Sachsen-Anhalt. Wir haben durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt in Halle/Saale die Zustimmung erhalten, dass die Inhalte unseres Curriculums geeignet sind, sämtliche Defizite, die bei der Prüfung des ausländischen Ausbildungsabschlusses festgestellt werden, zu beseitigen bzw. auszugleichen.


Die Berufsurkunde als Pflegefachmann / Pflegefachfrau wird nach der erfolgreichen Absolvierung der Anpassungsmaßnahme vom Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt ausgehändigt. Diese ist nicht nur bundesweit , sondern europaweit gültig.

Was ist ein Abschlussgespräch?

Für jeden Bereich, in dem ein wesentlicher Unterschied zur deutschen Ausbildung festgestellt wurde, muss am Ende des Anpassungslehrgangs ein Abschlussgespräch geführt werden. Dabei werden die Inhalte des Anpassungslehrgangs von dem jeweiligen Bereich geprüft.


Das Abschlussgespräch dauert in der Regel ca. 30 Minuten. 

Wie findet ein Abschlussgespräch statt?

Es erfolgt nach der Beendigung der Theorie- und Praktikumszeit keine Prüfung, sondern ein sogenanntes Abschlussgespräch. Daran nimmt neben dem Teilnehmer, die Lehrkraft und der Praxisanleiter teil. Es ist durchaus auch möglich, dass auch ein Vertreter der zuständigen Behörde (Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt) daran teilnehmen möchte.

Die Teilnehmer sind nach den erfolgten ca. 4 Monaten Theoriephase und den ca. 6 Monaten Praxisphase sehr gut auf das stattfindende Abschlussgespräch vorbereitet.

Zusätzlich finden ca. 2 bis 3 Wochen vor dem Abschlussgespräch regelmäßige Online-Meetings statt, um Gespräche, Aufgaben und Situationen des Abschlussgespräches zu simulieren.

Wer nimmt am Abschlussgespräch teil?

Das Abschlussgespräch wird von zwei Personen geführt:

  • einem Fachprüfer oder einer Fachprüferin und
  • einer Lehrkraft (bzw. die Fachkraft (Praxisanleiter), welche die antragstellende Person während des Lehrgangs betreut hat)

Was passiert, wenn das Abschlussgespräch nicht bestanden wird?

Wenn Sie im Abschlussgespräch nicht die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für Ihren Beruf nachweisen können, entscheiden die Fachprüfer über eine angemessene Verlängerung des Anpassungslehrgangs.

Eine Verlängerung des Anpassungslehrgangs ist nur einmal zulässig und wird beim Landesprüfungsamt in Halle beantragt. Die Ableistung erfolgt in der CareLend Bildungsgesellschaft mbH.

Nach der Verlängerung findet erneut ein Abschlussgespräch statt. Wenn Sie auch hier Ihre Kenntnisse nicht nachweisen können, muss der Anpassungslehrgang komplett wiederholt werden. Die Wiederholung des Anpassungslehrgangs ist nur einmal zulässig.


Bisher liegt die Erfolgsquote bei 100 % in allen bereits geführte Anpassungslehrgänge

Welche Kosten werden übernommen, und welche Kosten muss ich selbst tragen?

Kosten der Anpassungsmaßnahme

Nach einem erfolgreichen Antrag bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit / Ihrem Jobcenter vor Ort, sind die Kursgebühren über einen Bildungsgutschein zu 100 % förderfähig. Kosten, die im Zusammenhang mit der Einreise sowie dem Anerkennungsverfahren entstehen, müssen eigenständig getragen werden. 


Sollte die ausländische Pflegekraft nach Deutschland anhand §16d einreisen und hat einen Arbeitsvertrag als Hilfskraft im Pflegebereich erhalten, besteht in der Regel der Anspruch auf einen Bildungsgutschein. Wir empfehlen, dass der Arbeitgeber mindestens 2 Wochen vor Beginn der Anpassungsmaßnahme den Antrag auf einen Bildungsgutschein für seinen Arbeitnehmer stellt. Gern helfen wir Ihnen dabei.


Fazit: Die Kosten werden durch den Bildungsgutschein zu 100 % übernommen.


Kosten in Bezug auf Fortsetzung des Gehaltes

Die Anpassungsmaßnahme ist in 2 Phasen aufgeteilt - Theorie und Praxis.

Während der Theoriezeit wird die ausländische Pflegehilfskraft von seiner Arbeit befreit, um an dem Theorieteil der Anpassungsmaßnahme teilnehmen zu können. Durch das Qualifizierungschancengleichheitsgesetz erhält der Arbeitgeber starke Unterstützung seitens der Bundesagentur für Arbeit. Die Förderung bzgl. des Gehaltes der ausländischen Pflegekraft in Anerkennung kann bis zu 100 % des Bruttogehaltes, welches der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zahlt, gefördert werden. Wir empfehlen, dass der Arbeitgeber mindestens 1 Monat vor Beginn der Anpassungsmaßnahme den Antrag auf Förderung bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit stellt. Gern helfen wir Ihnen dabei.


Fazit: Die Kosten der Theoriephase kann bis zu 100 % vom Bruttogehalt durch das Qualifizierungschancengleichheitsgesetzt finanziert werden.


Weitere Kosten

Unterkunft: Kosten trägt der Teilnehmer.

Behördengänge (Einwohnermeldeamt, Ausländerbehörde, Erstellung von Impfausweis, Defizit-, bzw. Feststellungsbescheid, Erteilung der Berufsurkunde, etc.) werden entweder von dem Teilnehmer, dem Arbeitgeber oder der Vermittlung- / Betreuungsagentur getragen. 

Wo kann man die Bildungsgutscheine beantragen?

Der Arbeitgeber beantragt den Bildungsgutschein bei seinem zuständigen Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit, in der Stadt, wo er seinen Sitz hat. In der Regel dauert die Bearbeitung dieses Antrages ca. 1-2 Monate. Deswegen empfiehlt es sich den Antrag rechtzeitig vor Beginn der Anpassungsmaßnahme zu stellen. 

Alternativ:

Der Pfleger kann bei der Bundesagentur für Arbeit oder Jobcenter fragen, ob er Anspruch auf einen Bildungsgutschein hat, um die Anpassungsmaßnahme zu besuchen. 

Muss ich eine Aufnahmeprüfung durchlaufen? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Zurzeit müssen alle InteressentInnen ein Bewerbungsgespräch führen, in dem sie ihre sprachliche und fachliche Eignung für die anschließende Tätigkeit in Deutschland beweisen. Die persönliche Zuverlässigkeit ist ebenfalls Bestandteil der des Gespräches.

Dazu gehört folgende Voraussetzungen: 

  1. Der Pfleger befindet sich in einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit in Deutschland und arbeitet in einer med. Einrichtung (Krankenhaus, Altenheim im stationären, teilstationären oder ambulanten Bereich). Alternativ in Bezug von SGB II oder SGB III Leistungen.
  2. Der Arbeitgeber ist mit der 4-monatigen Theoriephase in Weißenfels einverstanden. Für die Zeit erhält der Arbeitgeber Förderung für die Lohnkosten bis zu 100 % von der Bundesagentur für Arbeit. 
  3. Der Pfleger hat bereits einen Defizitbescheid aus Sachsen-Anhalt. Sollte der Pfleger einen Defizitbescheid aus einem anderen Bundesland besitzen, so müssen wir diesen zeitnah in Sachsen-Anhalt anerkennen lassen. Dauert ca. 2 Wochen.
  4. Eine nachweislich abgeschlossene Berufsausbildung im Heimatland
  5. Attest der gesundheitlichen Eignung
  6. Sprachlevel B2 (Zertifikat kann nach Beginn der APM dargelegt) beim Start der Anpassungsmaßnahme


Folgende Dokumente benötigen wir von den Teilnehmern:

  • Einen aktuellen Lebenslauf
  • Defizitbescheid / Feststellungsbescheid von dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt in Halle /Saale. Falls Sie ein Defizitbescheid aus einem anderen Bundesland haben, so kann diese in Sachsen-Anhalt anerkennt werden
  • Bildungsgutschein vom Jobcenter oder der Bundesagentur für Arbeit
  • Einen Arbeitsvertrag als Hilfskraft im Pflegebereich mit einer medizinischen Einrichtung
  • Gültige Aufenthaltsgenehmigung 

Kann ich während der Anerkennung arbeiten?

Ja, im Rahmen des Anpassungslehrgangs besteht die Möglichkeit vergütete Praktika bei unseren Kooperationspartnern zu absolvieren. Während der Anerkennung können Sie so ihr vorhandenes und neu erworbenes Wissen vertiefen und sich auf die anschließende Tätigkeit als anerkannte Fachkraft vorbereiten.


Alternativ: Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit als “Pfleger vor Anerkennung” bzw. “Hilfskraft in Pflegebereich” aufzunehmen.

Wie lange dauert der tägliche Unterricht?

Wir unterrichten in Präsenzform in der Regel von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:15 bis 15:15 Uhr.

Theorie: 90 Arbeitstage (Weißenfels)

Praktikum: 112 Arbeitstage (Praktikumsbetrieb/ Arbeitgeber)

Urlaub: 10 Tage

Insgesamt 720 Stunden Theorie und 904 Stunden Praktikum

Die Theoriestunden finden in Präsenzform statt; Blockunterricht von Montag - Freitag je 7,5 Zeitstunden/Tag

Praktikum: Laut Defizitbescheid / Feststellungsbescheid in Bezug auf die Fachbereiche (bundesweiter Einsatz möglich)

Wo kommen die Teilnehmer her?

Unsere Teilnehmer kommen aus verschiedenen Ländern der Welt. Wir betreuten bisher folgende Nationalitäten: 

Marokko, Tunesien, Ägypten, Indien, Pakistan, Irak, Iran, Türkei, Ukraine. 

selbstverständlich sind alle Nationalitäten bei uns herzlich willkommen! 

Welche Sicherheiten hat der Arbeitgeber, dass die Teilnehmer nach der Weiterbildung weiter im Unternehmen als Fachkräfte arbeiten?

Generell kann man die Teilnehmer nicht dazu verpflichten, nach Beendigung der Weiterbildung zur Fachkraft bei einem bestimmten Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis zu begründen.
Um zu erreichen, dass Ihnen die Teilnehmer nach Beendigung der Weiterbildung weiterhin treu bleiben, helfen z. B.:

  • ein gutes Arbeitsklima
  • Integrations- und Inklusionsprogramme
  • Übergang in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis als Fachkraft nach der Weiterbildung anbieten

Wir arbeiten mit Spezialisten im Bereich der Integration von ausländischen Pflegekräften zusammen. Auf Wunsch stellen wir gern den Kontakt her.

Welche Art von Visa müssen die Teilnehmer beantragen?

§16 AufenthG. Siehe bitte Paragraf 16 und Paragraf 16a auf folgenden Seiten:

https://dejure.org/gesetze/AufenthG/16.html

https://dejure.org/gesetze/AufenthG/16a.html

Wer stellt die Unterkünfte -nach der Anreise- zur Verfügung?

Die Anpassungsmaßnahme beinhaltet theoretische und praktische Phasen.

Der theoretische Teil beginnt unmittelbar nach der Anreise in Weißenfels in der CareLend Bildungseinrichtung. Sobald sich die ausländischen Krankenpfleger in Deutschland befinden, unterstützen wir sie bei der Anmeldung in der Stadtverwaltung in Weißenfels.

Während der gesamten Theorie Phase ( i.d.R. 4 Monate) ist die ausländischen Pflegekraft in Weißenfels untergebracht. Wir übernehmen die Organisation einer Unterkunft in Weißenfels.

Sobald die Theoriephase beendet ist, beginnt der praktische Teil. Die Durchführung der praktischen Phase findet in dem Gebiet statt, wo der Arbeitgeber/ Praktikumsbetrieb seinen Sitz hat. I.d.R. übernimmt der Arbeitgeber oder dessen Beauftragter, z.B. Vermittlungsagenturen die Verantwortung und unterstützt bei der Suche nach einer Unterkunft.

Es nicht erforderlich zwei Haushalte zu finanzieren. Das bedeutet, dass ihr einziger Wohnsitz während der Theoriephase Weißenfels ist und während der Praxis die Stadt, in der der Arbeitgeber seinen Sitz hat. 

In vielen Fällen werden Wohngemeinschaften gebildet. Vor diesem Hintergrund und in Bezug auf kulturelle und religiöse Aspekte sollten die weiblichen und männlichen Kollegen in getrennten Unterkünften untergebracht werden.

Nach der Aufnahme der Tätigkeit als Fachkraft, beginnt für die Pflegekräfte in der Regel der Familienzusammenführungsprozess. In dem Fall wird eine größere Wohnung benötigt. Dafür ist dann der Pfleger selbst zuständig. Die Miete bzw. Unterkunftskosten zahlen die Teilnehmer selbst von ihrem Gehalt. 

Wer stellt den Antrag auf Anerkennung bei der Landesbehörde in Sachsen-Anhalt, wenn bereits Defizitbescheid aus einem anderen Bundesland vorliegt?

Die CareLend Bildungsgesellschaft mbH übernimmt diesen Schritt gerne für Sie. Die benötigten Unterlagen seitens des Bewerbers werden mit unserer Hilfe organisiert und anschließend bei der zuständigen Anerkennungsbehörde durch uns eingereicht.


Bitte beachten Sie, dass, falls die ausländische Pflegekraft bereits im Besitz eines gültigen Defizitbescheides oder Feststellungsbescheid aus einem anderen Bundesland ist, müssen wir zwingend den Antrag auf Anerkennung dieses Bescheides in Sachsen-Anhalt stellen. In der Regel dauert die Bearbeitung wenige Tagen. In diesem Fall hat die pflegerische Hilfskraft dann nichts mehr mit der ursprünglich zuständigen Anerkennungsbehörde zu tun. D.h. nach der Absolvierung der Anpassungsmaßnahme erhält die pflegerische Hilfskraft eine Berufsurkunde als Pflegefachmann / Pflegefachfrau von der Landesbehörde in Sachsen-Anhalt. Die Berufsurkunde ist dann bundesweit gültig, die pflegerische Hilfskraft kann nach dem Erhalt der Berufsurkunde bundesweit / europaweit als Pflegefachkraft tätig werden.

Der Betrieb des AG befindet sich außerhalb von Sachsen- Anhalt, kann der ausländische Pfleger an der Anpassungsmaßnahme bei CLB (in Sachsen-Anhalt) teilnehmen?

Grundsätzlich JA 

  • Sollte die ausländische Pflegekraft im Besitz von einem Defizitbescheid / Feststellungsbescheid aus Sachsen-Anhalt sein, so ist kein weiterer Handlungsbedarf vonnöten.
  • Sollte die ausländische Pflegekraft über keinen Defizitbescheid / Feststellungsbescheid verfügen, so muss der Antrag auf Defizitbescheid/Feststellungsbescheid in Sachsen-Anhalt gestellt werden. (Gern bieten wir hier unsere Unterstützung, kostenfrei)
  • Sollte die ausländische Pflegekraft im Besitz von einem Defizitbescheid / Feststellungsbescheid aus einem anderen Bundesland, so muss dieser in Sachsen-Anhalt anerkennt werden. (Gern bieten wir hier unsere Unterstützung, kostenfrei)


Unsere Anpassungsmaßnahme ist auf den Ausbildungsinhalt und Regelungen, welche in Sachsen-Anhalt derzeit gültig sind, konzipiert. Nach einem erfolgreichen Abschluss der Anpassungsmaßnahme erhält die ausländische Pflegekraft eine Berufsurkunde, welche bundesweit gültig ist. 

  • Ausschließlich der theoretische Teil der Anpassungsmaßnahme erfolgt in Weißenfels.
  • Sollte die ausländische Pflegekraft noch im Heimatland leben, so muss er sich unmittelbar nach der Anreise nach Deutschland beim zuständigen Einwohnermeldeamt in Weißenfels anmelden. Dort verbringt er ca. 4 Monate (Theorie Phase), danach zieht er in den Ort, in welchem der Arbeitgeber seinen Dienstsitz hat (bundesweit möglich).
  • Sollte die ausländische Pflegekraft sich bereits in Deutschland befinden (Deutsche Wohnanschrift bereits vorhanden / beim Einwohnermeldeamt bereits gemeldet), kann er entweder für die 4 Monate der Theoriephase nach Weißenfels umziehen, oder er kann einen zweiten Wohnsitz in Weißenfels für 4 Monate der Theoriephase anmelden. 

Welche Schritte müssen die Teilnehmer unmittelbar nach der Anreise, jedoch vor Beginn der Anpassungsmaßnahme absolvieren?

 Die CareLend Bildungsgesellschaft mbH unterstützt zusätzlich bei:

  • Aushändigung der Wohnungsgeberbestätigung und Unterzeichnung des original Mietvertrages in Weißenfels
  • Anmeldung des Wohnsitzes und Beantragung eines Führungszeugnisses bei der Meldestelle
  • Eröffnung eines Girokontos
  • Kontaktaufnahme zu einem Hausarzt für die Ausstellung eines deutschen Impfausweises
  • Orientierungsrundgang am Wohnort der Teilnehmer (Supermärkte, Drogerien, Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, …).
  • Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung bei der zuständigen Ausländerbehörde, dort wird das Visum in eine Aufenthaltsgenehmigung geändert.

Diese Dienstleistungen bietet CareLend Bildungsgesellschaft mbH kostenfrei an.

Was zeichnet Ihre Dienstleistung aus?

Generell bevorzugen die medizinischen Einrichtungen, mit denen wir kooperieren, Anpassungsmaßnahmen statt Vorbereitung auf Kenntnisprüfung. Die ausländische Pflegekraft verfügt durch diese Vorbereitungszeit an mehr Sicherheit und sehr guten Kenntnissen über die Ausführung des Pflegeberufes (bzgl. Grund- und Behandlungspflege) in Deutschland.


Was uns allerdings auszeichnet:

  • Die Macher bzw. die Mitarbeiter von CareLend Bildungsgesellschaft mbH sind erfahrenen Mitarbeiter im Bereich der Schulungen von Pflegekräften. Die Leiterin der Anpassungsmaßnahme verfügt über ca. 25 Jahre Erfahrung im Bereich Schulung und Leitung von Qualifizierungsmaßnahmen, Weiterbildung und Erstausbildung. Und auch die Lehrkräfte verfügen über jahrelange Berufserfahrung mit Anpassungsmaßnahmen für ausländische Pflegekräfte. Das Unternehmen CareLend Bildungsgesellschaft mbH ist zwar ein junges Unternehmen, jedoch die Mitarbeiter sind sehr erfahrene Menschen in diesem Bereich.
  • Der Gesellschafter von CareLend Bildungsgesellschaft mbH hat das Unternehmen erst im Jahr 2022 gegründet, aber auch er verfügt über mehr als 21 Jahren Erfahrung im Bereich der Organisation und Führung von Anpassungsmaßnahmen.
  • Derzeit belegt CareLend Bildungsgesellschaft mbH 2 Klassen pro Anpassungsmaßnahme mit einer Klassenstärke von 20 Teilnehmern pro Klasse. Dadurch ist die persönliche Betreuung jedes einzelnen Teilnehmers gewährleistet.
  • CareLend Bildungsgesellschaft hat eine sehr gute Kooperation mit dem Verein „Bienvenue e.V“, welcher ein Verein für die Integration von ausländischen Fachkräften darstellt. Dieser Verein wurde durch die Gesellschafter von CareLend Bildungsgesellschaft mbH vor ca. 3 Jahren gegründet. Im Jahre 2023 hat der Verein den Integrationspreis des Freistaates Sachsen gewonnen. Die Teilnehmer profitieren von zahlreichen Informationen und Aktionen des Vereines, welche Großteils während der 4-monatigen Theoriephase stattfinden. Die medizinischen Einrichtungen, mit denen CareLend Bildungsgesellschaft mbH kooperiert, vertreten die Meinung, dass unsere Teilnehmer dadurch wesentlich besser integriert sind, als Kollegen, die sich seit mehreren Jahren in Deutschland befinden, aber nicht das professionelle Integrationsprogramm erfahren haben.
  • Da wir derzeit der einzige Anbieter von Anpassungsmaßnahmen für ausländischen Pflegekräfte in Sachsen-Anhalt sind -laut Informationen vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt- , konnten wir unsere eigenen Lernfelder im Pflegebereich entwickeln. Ein Beispiel: Sollte der Teilnehmer in einer Einrichtung für Langzeitpflege arbeiten, lernt er zusätzlich bei uns die NBA „Neue Begutachtungsassessment“, was für eine Pflegefachkraft in Altenheimen beispielsweise von großer Bedeutung ist. Mehrere weitere Beispiele in Bezug auf Kurzzeitpflege, ambulante Pflege,… kann bei Interesse / Bedarf dargestellt werden. Solche zusätzlichen Lernfelder begrüßt die zuständige Landesbehörde, als auch die Arbeitgeber.
  • Die Klassen sind sehr modern. Ein Fachkabinett simuliert ein Patientenzimmer, in dem der Pflegefachkraft vermittelt wird, wie diese in deutschen medizinischen Einrichtungen eingerichtet sind.
  • Derzeit bereiten wir uns neben der Anpassungsmaßnahme als Pflegefachmann / Pflegefachfrau, auf Anpassungsmaßnahmen in den Bereichen OTA, ATA und MTRA vor. Also Ansprechpartner für 4 Berufe.
  • Um Defizitbescheide, deren Anträge nicht in Sachsen-Anhalt gestellt wurde, kümmern wir uns um die Anerkennung in Sachsen-Anhalt. In der Regel beinhalten die Defizitbescheide aus Sachsen-Anhalt 4 Monate Theorie und 6 Monate Praxis. Dies führt zu einer besseren Planung hinsichtlich der beginnenden Prozesse ab der Einreise in Deutschland bis zum Erhalt der Berufsurkunde als Pflegefachmann / Pflegefachfrau.
  • Der Ort Weißenfels bietet neben einer sehr guten Infra- und Suprastruktur auch eine sehr gute „Life Quality“ mit sehr geringen Lebensunterhaltskosten. Beispiel: Die Miete für eine ganze Wohnung beträgt ca. 160€ Kalt. Eine WG ist dadurch noch wesentlich günstiger. Da Weißenfels über relativ wenige medizinische Einrichtungen verfügt, können Abwerbeaktionen so gut wie ausgeschlossen werden.
  • CareLend Bildungsgesellschaft mbH bietet ihnen die ersten Schritte, welche unmittelbar nach der Anreise erledigt werden müssen, kostenfrei an. Dies beinhaltet zum Beispiel die Anmeldung der zukünftigen Fachkraft beim Einwohnermeldeamt, Eröffnung eines Girokontos, Eintragung der bereits erhaltenen Impfungen in einen deutschen Impfausweis, Unterstützung bei der Wohnungssuche in Weißenfels/Sachsen-Anhalt (während der Theoriephase), Hilfestellung zum Beispiel beim Ausfüllen von Personalformularen des Arbeitgebers, Hilfestellung bei der Beantragung von Steuernummer, Sozialversicherungsnummer, etc.
  • Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung, Terminierung bei der Ausländerbehörde sowie Begleitung des Teilnehmers zur Ausländerbehörde. Die erste Aufenthaltsgenehmigung wird von der Ausländerbehörde Weißenfels bearbeitet. Alle weiteren Anträge auf Aufenthalt- / Arbeitserlaubnis als Fachkraft erfolgt dann nach der Ummeldung in der Stadt, in der die Praxisphase stattfindet. Auch hierbei handelt sich um eine kostenfreie Dienstleistung unsererseits.
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