FAQs
Ausführliche Informationen über unsere Anpassungsmaßnahmen für ausländischen Pflegekräfte
Was ist ein Anpassungslehrgang / eine Anpassungsmaßnahme?
Internationale Pflegefachkräfte, die ihre Ausbildung außerhalb Deutschlands abgeschlossen haben und in Deutschland als Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann arbeiten möchten, benötigen die entsprechende berufliche Anerkennung.
Im Anerkennungsverfahren prüft die zuständige Behörde, ob die im Ausland erworbene Berufsqualifikation mit der deutschen Ausbildung gleichwertig ist.
Werden dabei wesentliche Unterschiede festgestellt, kann die zuständige Behörde in einem Feststellungs- bzw. Defizitbescheid eine Ausgleichsmaßnahme vorsehen. Eine Möglichkeit zum Ausgleich dieser Unterschiede ist die Teilnahme an einem Anpassungslehrgang. Alternativ kann – abhängig vom jeweiligen Anerkennungsverfahren – eine Kenntnisprüfung in Betracht kommen.
Der Anpassungslehrgang dient dazu, die im Anerkennungsverfahren festgestellten wesentlichen Unterschiede auszugleichen und die für die Berufsausübung in Deutschland erforderlichen Kompetenzen zu erwerben bzw. nachzuweisen.
Die Anpassungsmaßnahme bei der CareLend Bildungsgesellschaft mbH besteht – entsprechend den Vorgaben des jeweiligen Anerkennungsverfahrens – aus theoretischen, fachpraktischen und praktischen Qualifizierungsanteilen.
Welche Inhalte und welcher Umfang im konkreten Fall erforderlich sind, richtet sich nach den Vorgaben der zuständigen Anerkennungsbehörde und dem jeweiligen Feststellungs- bzw. Defizitbescheid.
Der Anpassungslehrgang wird mit einer Prüfung in Form eines Abschlussgesprächs beendet. Dabei wird festgestellt, ob die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer die für die Berufsausübung erforderlichen Kompetenzen erworben und die festgestellten wesentlichen Unterschiede ausgeglichen hat.
Nach erfolgreichem Abschluss der Anpassungsmaßnahme und wenn auch die weiteren Voraussetzungen des Anerkennungsverfahrens erfüllt sind, kann die zuständige Behörde die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“ erteilen.
Welchen Umfang hat ein Anpassungslehrgang?
Der Umfang eines Anpassungslehrgangs richtet sich nach dem individuellen Anerkennungsverfahren und den Vorgaben der zuständigen Anerkennungsbehörde.
Grundlage ist insbesondere der Feststellungs- bzw. Defizitbescheid. Darin wird festgelegt beziehungsweise vorgegeben, welche wesentlichen Unterschiede zur deutschen Berufsqualifikation ausgeglichen werden müssen und welche Anforderungen bei der Durchführung der Anpassungsmaßnahme zu berücksichtigen sind.
Der Anpassungslehrgang kann theoretischen und praktischen Unterricht sowie praktische Ausbildungsanteile mit theoretischer Unterweisung umfassen. Welche Inhalte und praktischen Einsatzbereiche erforderlich sind, richtet sich nach dem jeweiligen Anerkennungsfall.
Die zuständige Anerkennungsbehörde kann im Feststellungsbescheid auch Rahmenvorgaben zum zeitlichen Umfang des Anpassungslehrgangs festlegen. Innerhalb eines solchen vorgegebenen Rahmens kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Verkürzung oder Verlängerung beantragt werden, sofern dadurch das Ziel des Anpassungslehrgangs nicht gefährdet wird. Über einen entsprechenden Antrag entscheidet die zuständige Behörde.
Bei CareLend erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vor Beginn der Anpassungsmaßnahme einen auf ihren Anerkennungsfall abgestimmten Qualifizierungs- und Ablaufplan, aus dem die vorgesehenen theoretischen, fachpraktischen und praktischen Abschnitte hervorgehen.
Der Anpassungslehrgang wird mit einer Prüfung in Form eines Abschlussgesprächs abgeschlossen. Dabei wird festgestellt, ob die für die Berufsausübung erforderlichen Kompetenzen erworben wurden. Das erfolgreiche Bestehen wird entsprechend bescheinigt.
Wo findet die Anpassungsmaßnahme statt?
Die Anpassungsmaßnahme besteht aus theoretischen, fachpraktischen und praktischen Anteilen.
Der theoretische und fachpraktische Unterricht findet grundsätzlich in Präsenz an unserem Bildungsstandort in Weißenfels, Feldstraße 4a, 06667 Weißenfels, statt.
Die erforderlichen praktischen Einsätze können bundesweit in geeigneten medizinischen und pflegerischen Einrichtungen durchgeführt werden. Dadurch ist es grundsätzlich möglich, die praktischen Anteile beispielsweise beim eigenen Arbeitgeber oder bei geeigneten Kooperationspartnern in dessen Region zu absolvieren.
Welche praktischen Einsatzbereiche und welcher Umfang erforderlich sind, richtet sich nach den Vorgaben des jeweiligen Feststellungs- bzw. Defizitbescheides und der individuellen Anpassungsmaßnahme.
Vor Beginn der praktischen Einsätze prüfen und koordinieren wir gemeinsam mit der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer und dem Arbeitgeber, in welchen geeigneten Einrichtungen die erforderlichen praktischen Anteile absolviert werden können.
Online-Unterricht ist nicht die reguläre Unterrichtsform unserer Anpassungsmaßnahme. Soweit die jeweiligen rechtlichen, behördlichen und maßnahmebezogenen Voraussetzungen dies zulassen, können in begründeten Ausnahmefällen digitale Unterrichtsformate eingesetzt werden.
Auf welcher Grundlage wurde der Anpassungslehrgang konzipiert?
Das Curriculum unserer Anpassungsmaßnahme wurde von der CareLend Bildungsgesellschaft mbH auf Grundlage der geltenden gesetzlichen und fachlichen Anforderungen für die Anerkennung ausländischer Pflegefachkräfte entwickelt.
Grundlage sind insbesondere das Pflegeberufegesetz (PflBG) und die Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV) sowie die im jeweiligen Feststellungs- bzw. Defizitbescheid der zuständigen Anerkennungsbehörde festgestellten wesentlichen Unterschiede und Qualifizierungsbedarfe.
Ziel der Anpassungsmaßnahme ist es, die für die Berufsausübung als Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann in Deutschland erforderlichen Kompetenzen nachzuweisen und die im Anerkennungsverfahren festgestellten wesentlichen Unterschiede auszugleichen.
Unser Curriculum und die Durchführung der Anpassungsmaßnahme berücksichtigen dabei die Vorgaben der zuständigen Anerkennungsbehörde in Sachsen-Anhalt. Die konkreten Inhalte und der Umfang der Anpassungsmaßnahme richten sich nach den behördlichen Vorgaben und dem jeweiligen Anerkennungsverfahren der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers.
Zusätzlich ergänzen wir die erforderlichen Inhalte um praxisbezogene Themen, die die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf ihre spätere Tätigkeit als Pflegefachkraft in Deutschland vorbereiten.
Was ist ein Abschlussgespräch?
Der Anpassungslehrgang wird mit einem Abschlussgespräch beendet. Im Rahmen dieses Gesprächs wird festgestellt, ob die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer die für die Berufsausübung als Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann erforderlichen Kompetenzen erworben und die im Anerkennungsverfahren festgestellten wesentlichen Unterschiede ausgeglichen hat.
Gegenstand des Abschlussgesprächs sind insbesondere die Inhalte und Kompetenzbereiche, die während des Anpassungslehrgangs in der theoretischen, fachpraktischen und praktischen Qualifizierung vermittelt beziehungsweise vertieft wurden.
Das Abschlussgespräch orientiert sich an den für den jeweiligen Anerkennungsfall maßgeblichen Vorgaben und den Inhalten der absolvierten Anpassungsmaßnahme.
Über den Verlauf und das Ergebnis des Abschlussgesprächs wird eine entsprechende Dokumentation erstellt.
Wie findet ein Abschlussgespräch statt?
Nach Abschluss der vorgesehenen theoretischen, fachpraktischen und praktischen Anteile der Anpassungsmaßnahme findet eine Prüfung in Form eines Abschlussgesprächs statt.
Im Abschlussgespräch werden die während der Anpassungsmaßnahme vermittelten und erworbenen Kompetenzen betrachtet. Ziel ist festzustellen, ob die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer über die für die Berufsausübung als Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann erforderlichen Kompetenzen verfügt.
Das Abschlussgespräch wird von einer Fachprüferin bzw. einem Fachprüfer gemeinsam mit der Lehrkraft oder der Praxisanleiterin bzw. dem Praxisanleiter, die bzw. der die Teilnehmerin oder den Teilnehmer während des Anpassungslehrgangs betreut hat, geführt.
Zur Vorbereitung begleiten wir unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer bereits während der Anpassungsmaßnahme. Zusätzlich führen wir vor dem Abschlussgespräch gezielte Vorbereitungen und Gesprächssimulationen durch, damit sie sich mit der Situation und dem Ablauf des Abschlussgesprächs vertraut machen können.
Wer nimmt am Abschlussgespräch teil?
Das Abschlussgespräch wird von einer Fachprüferin bzw. einem Fachprüfer gemeinsam mit der Lehrkraft oder der Praxisanleiterin bzw. dem Praxisanleiter geführt, die bzw. der die Teilnehmerin oder den Teilnehmer während des Anpassungslehrgangs betreut hat.
Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer führt das Abschlussgespräch somit mit den für die Durchführung und Bewertung vorgesehenen Fachpersonen.
Soweit dies im jeweiligen Verfahren vorgesehen oder erforderlich ist, können weitere zuständige Personen bzw. Vertreter der zuständigen Behörde einbezogen werden.
Was passiert, wenn das Abschlussgespräch nicht bestanden wird?
Sollte im Abschlussgespräch festgestellt werden, dass die für den erfolgreichen Abschluss erforderlichen Kompetenzen noch nicht ausreichend nachgewiesen wurden, bedeutet dies nicht automatisch, dass die gesamte Anpassungsmaßnahme sofort wiederholt werden muss.
Gemäß § 44 Abs. 4 PflAPrV entscheidet die Fachprüferin bzw. der Fachprüfer im Benehmen mit der am Abschlussgespräch beteiligten Lehrkraft oder Praxisanleitung zunächst über eine angemessene Verlängerung des Anpassungslehrgangs. Eine solche Verlängerung ist einmal zulässig.
Nach dieser Verlängerung findet ein weiteres Abschlussgespräch statt.
Kann auch nach diesem Abschlussgespräch die erforderliche Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss nicht erteilt werden, darf der Anpassungslehrgang einmal wiederholt werden.
Die konkrete Ausgestaltung und Dauer der Verlängerung sowie die weiteren erforderlichen Schritte richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall und werden unter Berücksichtigung der gesetzlichen und behördlichen Vorgaben abgestimmt.
CareLend begleitet die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie deren Arbeitgeber bei der Organisation und Abstimmung der erforderlichen weiteren Schritte.
Welche Kosten werden übernommen, und welche Kosten muss ich selbst tragen?
1. Kosten der Anpassungsmaßnahme
Unsere Anpassungsmaßnahme ist für die Förderung der beruflichen Weiterbildung zugelassen. Eine Förderung über die Bundesagentur für Arbeit ist grundsätzlich möglich.
Liegen die individuellen Fördervoraussetzungen vor und wird die Teilnahme an der Anpassungsmaßnahme entsprechend bewilligt, können die Lehrgangskosten vollständig oder teilweise übernommen werden. Die konkrete Förderentscheidung und der Umfang der Kostenübernahme werden von der zuständigen Agentur für Arbeit im jeweiligen Einzelfall festgelegt.
Wir empfehlen deshalb, die Förderung möglichst frühzeitig vor Beginn der Anpassungsmaßnahme zu klären. Gerne unterstützen wir die Pflegekraft und den Arbeitgeber bei der Vorbereitung der hierfür erforderlichen Unterlagen und bei der Abstimmung mit der zuständigen Stelle.
2. Gehalt während der Anpassungsmaßnahme
Viele unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmer stehen während der Anpassungsmaßnahme bereits in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis mit ihrem zukünftigen Arbeitgeber und werden bis zur vollständigen Anerkennung beispielsweise als Pflegehilfskraft bzw. Pflegekraft in Anerkennung beschäftigt.
Während der theoretischen Qualifizierungszeiten kann die Pflegekraft ganz oder teilweise von ihrer beruflichen Tätigkeit freigestellt werden. Für Arbeitgeber kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Arbeitsentgeltzuschuss der Bundesagentur für Arbeit in Betracht kommen.
Die Höhe einer möglichen Förderung hängt von den jeweiligen gesetzlichen Fördervoraussetzungen und dem konkreten Einzelfall ab. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Förderung des Arbeitsentgelts bis zu 100 % möglich sein. Eine bestimmte Förderhöhe kann jedoch nicht zugesichert werden; hierüber entscheidet ausschließlich die zuständige Agentur für Arbeit.
Auch bei der Beantragung einer möglichen Förderung der Arbeitsentgeltkosten unterstützen wir Arbeitgeber gerne bei der Vorbereitung und Abstimmung.
3. Weitere Kosten im Zusammenhang mit der Teilnahme
Neben den Lehrgangskosten können unter bestimmten Voraussetzungen auch weitere durch die Weiterbildung entstehende Kosten gefördert werden. Hierzu können beispielsweise Fahrtkosten, Kosten für Kinderbetreuung sowie Kosten für eine erforderliche auswärtige Unterbringung und Verpflegung gehören. Ob und in welcher Höhe diese Kosten übernommen werden können, entscheidet ebenfalls die zuständige Agentur für Arbeit im jeweiligen Einzelfall.
Kosten, die unabhängig von der Weiterbildungsförderung entstehen – beispielsweise bestimmte Kosten des Anerkennungs-, Einreise- oder Aufenthaltsverfahrens – sind nicht automatisch Bestandteil der Förderung und müssen gesondert betrachtet werden.
Auch die Kosten einer Unterkunft können nicht pauschal als vom Teilnehmer selbst zu tragende Kosten bezeichnet werden, da bei einer erforderlichen auswärtigen Unterbringung unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung möglich sein kann.
Unser Hinweis: Da sich die Fördermöglichkeiten je nach persönlicher Situation, Beschäftigungsverhältnis und zuständiger Stelle unterscheiden können, empfehlen wir, die Finanzierung vor Beginn der Anpassungsmaßnahme individuell zu klären. CareLend unterstützt Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Arbeitgeber gerne bei der Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen.
Wo kann man die Bildungsgutscheine beantragen?
Die Förderung einer beruflichen Weiterbildung über einen Bildungsgutschein wird bei der zuständigen Agentur für Arbeit beziehungsweise dem Jobcenter geklärt.
Bei bereits beschäftigten Pflegekräften empfiehlt es sich, die geplante Teilnahme an der Anpassungsmaßnahme frühzeitig gemeinsam mit dem Arbeitgeber und dem zuständigen Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit abzustimmen. Dabei kann gleichzeitig geprüft werden, welche Fördermöglichkeiten für die Lehrgangskosten und gegebenenfalls für das Arbeitsentgelt des Beschäftigten bestehen.
Die Entscheidung über die Förderung erfolgt durch die jeweils zuständige Stelle und richtet sich nach den individuellen Voraussetzungen.
Da die Bearbeitungsdauer je nach Einzelfall und zuständiger Stelle unterschiedlich sein kann, empfehlen wir, die Fördermöglichkeiten möglichst frühzeitig vor Beginn der Anpassungsmaßnahme zu klären.
CareLend unterstützt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie deren Arbeitgeber gerne bei der Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen und bei der Abstimmung mit der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter.
Muss ich eine Aufnahmeprüfung durchlaufen? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Vor der Aufnahme in unsere Anpassungsmaßnahme führen wir mit den Interessentinnen und Interessenten ein persönliches Aufnahme- bzw. Beratungsgespräch. Dabei möchten wir insbesondere den bisherigen beruflichen Werdegang, den aktuellen Stand des Anerkennungsverfahrens, die vorhandenen Deutschkenntnisse sowie die persönlichen und organisatorischen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme kennenlernen.
Eine klassische Aufnahmeprüfung im Sinne einer staatlichen Prüfung findet dabei nicht statt. Das Gespräch dient vielmehr dazu, gemeinsam festzustellen, ob die Voraussetzungen für die Teilnahme vorliegen und welche weiteren Schritte vor Beginn der Anpassungsmaßnahme erforderlich sind.
Für die Aufnahme benötigen wir insbesondere:
• einen aktuellen Lebenslauf,
• einen ausländischen Berufsabschluss in der Pflege,
• einen Feststellungs- bzw. Defizitbescheid der zuständigen Anerkennungsbehörde beziehungsweise einen entsprechenden Stand des Anerkennungsverfahrens,
• ausreichende Deutschkenntnisse für eine erfolgreiche Teilnahme am theoretischen und praktischen Teil der Anpassungsmaßnahme,
• die für das Anerkennungsverfahren erforderlichen Nachweise, soweit diese bereits vorliegen,
• bei einer Förderung über die Bundesagentur für Arbeit bzw. das Jobcenter die entsprechenden Förderunterlagen bzw. den Bildungsgutschein.
Liegt bereits ein Feststellungs- bzw. Defizitbescheid aus einem anderen Bundesland vor, prüfen wir zunächst gemeinsam mit der zuständigen Anerkennungsbehörde in Sachsen-Anhalt, welche weiteren Schritte erforderlich sind, damit die Anpassungsmaßnahme bei uns durchgeführt werden kann. Gerne unterstützen wir hierbei bei der Zusammenstellung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen.
Bei Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die bereits bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, stimmen wir außerdem die theoretischen und praktischen Phasen der Anpassungsmaßnahme mit dem Arbeitgeber ab. Dabei können auch mögliche Förderungen der Weiterbildung und des Arbeitsentgelts durch die Bundesagentur für Arbeit geprüft werden.
Vor Beginn der Maßnahme prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob alle für Ihren individuellen Fall erforderlichen Voraussetzungen und Unterlagen vorliegen.
Kann ich während des Anerkennungsverfahrens und der Anpassungsmaßnahme arbeiten?
Ja. Viele unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmer stehen bereits während des Anerkennungsverfahrens in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis bei ihrem zukünftigen Arbeitgeber.
Solange die vollständige Anerkennung als Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann noch nicht vorliegt, erfolgt die Beschäftigung grundsätzlich nicht als anerkannte Pflegefachkraft, sondern – soweit die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind – beispielsweise im pflegerischen Helferbereich bzw. als Pflegekraft im Anerkennungsverfahren.
Gleichzeitig absolvieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die im Rahmen ihrer Anpassungsmaßnahme erforderlichen theoretischen, fachpraktischen und praktischen Qualifizierungsanteile. Die praktischen Einsätze können – sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind – auch beim eigenen Arbeitgeber durchgeführt werden.
Ob und in welchem Umfang während der Anpassungsmaßnahme gearbeitet werden darf, hängt insbesondere vom Aufenthaltstitel, der Beschäftigungserlaubnis und der individuellen Ausgestaltung der Qualifizierungsmaßnahme ab.
Bei einem Aufenthaltstitel nach § 16d AufenthG kann unter bestimmten Voraussetzungen neben der Qualifizierungsmaßnahme eine Beschäftigung ausgeübt werden. Für eine zeitlich nicht beschränkte Beschäftigung muss insbesondere ein fachlicher Zusammenhang mit dem Beruf bestehen, für den die Anerkennung angestrebt wird; gegebenenfalls ist hierfür die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.
CareLend stimmt die theoretischen und praktischen Phasen der Anpassungsmaßnahme mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie deren Arbeitgebern ab und unterstützt bei der organisatorischen Koordination.
Wie lange dauert der tägliche Unterricht?
Der theoretische und fachpraktische Unterricht findet grundsätzlich montags bis freitags in Präsenz an unserem Bildungsstandort in Weißenfels statt.
Die Anpassungsmaßnahme ist als ganztägige Qualifizierung organisiert. Die konkreten Unterrichtszeiten, Pausen sowie der jeweilige Stundenplan werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern rechtzeitig vor Beginn bzw. während der Maßnahme bekannt gegeben.
Neben dem Unterricht sollten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausreichend Zeit für die individuelle Vor- und Nachbereitung der vermittelten Inhalte einplanen. Der hierfür erforderliche Zeitaufwand ist individuell unterschiedlich und hängt unter anderem von den vorhandenen fachlichen und sprachlichen Kenntnissen ab.
Der Gesamtumfang der Anpassungsmaßnahme und die erforderlichen theoretischen, fachpraktischen und praktischen Anteile richten sich nach dem jeweiligen Anerkennungsverfahren sowie den Vorgaben des Feststellungs- bzw. Defizitbescheides.
Während der praktischen Phase richten sich die täglichen Einsatzzeiten nach der jeweiligen Praxiseinrichtung und den für den praktischen Einsatz geltenden Rahmenbedingungen.
Woher kommen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer?
Unsere Teilnehmer kommen aus verschiedenen Ländern der Welt. Wir betreuten bisher folgende Nationalitäten:
Marokko, Tunesien, Ägypten, Indien, Pakistan, Irak, Iran, Türkei, Ukraine.
selbstverständlich sind alle Nationalitäten bei uns herzlich willkommen!
Welche Sicherheiten hat der Arbeitgeber, dass die Teilnehmer nach der Weiterbildung weiter im Unternehmen als Fachkräfte arbeiten?
Unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer kommen aus unterschiedlichen Ländern und bringen verschiedene berufliche, sprachliche und kulturelle Erfahrungen mit.
In unseren Anpassungsmaßnahmen haben wir bereits internationale Pflegekräfte unter anderem aus Marokko, Tunesien, Ägypten, Indien, Pakistan, dem Irak, dem Iran, der Türkei und der Ukraine begleitet.
Unsere Anpassungsmaßnahmen stehen selbstverständlich Pflegefachkräften aus allen Herkunftsländern offen, sofern die jeweiligen Voraussetzungen für die Teilnahme und das Anerkennungsverfahren erfüllt sind.
Die internationale Zusammensetzung unserer Kurse betrachten wir als Bereicherung. Gleichzeitig unterstützen wir unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer dabei, sich mit den fachlichen Anforderungen und den Arbeitsabläufen im deutschen Gesundheitswesen vertraut zu machen.
Wie können Arbeitgeber internationale Pflegekräfte langfristig an ihr Unternehmen binden?
Eine langfristige Bindung internationaler Pflegekräfte lässt sich nicht allein durch die Teilnahme an einer Anpassungsmaßnahme gewährleisten. Entscheidend ist vielmehr, dass die Pflegekraft bereits während des Anerkennungsverfahrens gut in das Unternehmen, das Team und ihr neues Lebensumfeld integriert wird.
Aus unserer Erfahrung sind insbesondere folgende Faktoren für eine langfristige Mitarbeiterbindung wichtig:
• eine frühzeitige und strukturierte betriebliche Einarbeitung,
• ein wertschätzendes Arbeitsumfeld und feste Ansprechpartner im Unternehmen,
• Unterstützung bei der sprachlichen und beruflichen Integration,
• Begleitung bei organisatorischen Fragen des täglichen Lebens in Deutschland,
• gute Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, Pflegekraft und Bildungsträger während der Anpassungsmaßnahme sowie
• eine attraktive berufliche Perspektive nach der Anerkennung als Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann.
Idealerweise wird bereits während der Anpassungsmaßnahme gemeinsam geplant, wie der Übergang von der Tätigkeit während des Anerkennungsverfahrens in die spätere Beschäftigung als anerkannte Pflegefachkraft gestaltet wird.
CareLend betrachtet deshalb die erfolgreiche Anerkennung nicht als Endpunkt der Integration. Wir unterstützen Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Arbeitgeber auch bei organisatorischen und integrativen Themen rund um die Anpassungsmaßnahme und können bei Bedarf weitere Ansprechpartner und Unterstützungsangebote vermitteln.
Wer organisiert die Unterkunft während der Anpassungsmaßnahme?
Die Anpassungsmaßnahme besteht aus theoretischen, fachpraktischen und praktischen Anteilen. Der theoretische Teil findet grundsätzlich an unserem Bildungsstandort in Weißenfels statt.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die für die Theoriephase eine Unterkunft in Weißenfels benötigen, unterstützen wir bei der Organisation einer geeigneten Unterkunft. Je nach Verfügbarkeit kann die Unterbringung beispielsweise in einer Wohngemeinschaft oder einer anderen geeigneten Unterkunft erfolgen.
Die Kosten der Unterkunft werden grundsätzlich von der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer getragen, sofern keine Kostenübernahme durch einen Arbeitgeber, eine Förderstelle oder einen anderen Kostenträger erfolgt. Unter bestimmten Voraussetzungen können im Rahmen einer geförderten Weiterbildung auch Kosten für eine erforderliche auswärtige Unterbringung und Verpflegung berücksichtigt werden.
Während der praktischen Phase richtet sich der Aufenthaltsort nach der jeweiligen Praxiseinrichtung. Da unsere praktischen Einsätze grundsätzlich bundesweit durchgeführt werden können, kann sich die Praxiseinrichtung auch am Standort des Arbeitgebers befinden.
Ist für die praktische Phase eine andere Unterkunft erforderlich, stimmen Teilnehmerin bzw. Teilnehmer, Arbeitgeber und gegebenenfalls weitere beteiligte Partner frühzeitig ab, wie die Unterbringung organisiert wird.
Ob für die Theoriephase eine Anmeldung mit Haupt- oder Nebenwohnung in Weißenfels erforderlich ist, hängt von der individuellen Wohnsituation und den melderechtlichen Voraussetzungen ab. Hierzu unterstützen wir unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei den notwendigen organisatorischen Schritten.
Bei der Unterbringung achten wir – soweit organisatorisch und entsprechend den Wünschen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer möglich – auf persönliche Bedürfnisse und eine geeignete Wohnsituation.
CareLend unterstützt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer während der Anpassungsmaßnahme bei Fragen rund um Unterkunft, Anmeldung und weitere organisatorische Schritte.
Was ist zu tun, wenn bereits ein Feststellungs- bzw. Defizitbescheid aus einem anderen Bundesland vorliegt?
Liegt bereits ein Feststellungs- bzw. Defizitbescheid einer Anerkennungsbehörde aus einem anderen Bundesland vor und möchten Sie Ihre Anpassungsmaßnahme bei der CareLend Bildungsgesellschaft mbH in Sachsen-Anhalt absolvieren, prüfen wir zunächst gemeinsam mit Ihnen den vorhandenen Bescheid und den bisherigen Stand Ihres Anerkennungsverfahrens.
Anschließend klären wir mit der zuständigen Anerkennungsbehörde in Sachsen-Anhalt, welche weiteren Schritte erforderlich sind und welche Unterlagen für die Durchführung der Anpassungsmaßnahme bei uns benötigt werden.
Dabei ist wichtig: Ein bereits in einem anderen Bundesland ausgestellter Feststellungs- bzw. Defizitbescheid wird nicht automatisch von CareLend übertragen oder anerkannt. Über das weitere Anerkennungsverfahren und die Anforderungen an die Ausgleichsmaßnahme entscheidet die jeweils zuständige Behörde.
CareLend unterstützt Sie bei diesem Verfahren. Wir helfen bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen und übernehmen – sofern Sie uns entsprechend bevollmächtigen – auch die Kommunikation mit der zuständigen Anerkennungsbehörde.
Eine pauschale Bearbeitungsdauer können wir nicht zusagen, da diese vom jeweiligen Einzelfall, der Vollständigkeit der Unterlagen und der Bearbeitung durch die zuständige Behörde abhängt.
Sobald die behördlichen Voraussetzungen geklärt sind, kann die Anpassungsmaßnahme entsprechend den für Ihren Anerkennungsfall maßgeblichen Vorgaben durchgeführt werden.
Unser Tipp: Wenn Sie bereits einen Feststellungs- bzw. Defizitbescheid aus einem anderen Bundesland besitzen, senden Sie uns diesen am besten bereits bei Ihrer Anfrage zu. Wir können dann frühzeitig prüfen, welche weiteren Schritte vor Beginn der Anpassungsmaßnahme erforderlich sind.
Mein Arbeitgeber befindet sich außerhalb von Sachsen-Anhalt. Kann ich trotzdem an der Anpassungsmaßnahme bei CareLend teilnehmen?
Ja, grundsätzlich ist das möglich. Der Sitz Ihres Arbeitgebers muss sich nicht in Sachsen-Anhalt befinden, um an einer Anpassungsmaßnahme bei der CareLend Bildungsgesellschaft mbH teilzunehmen.
Der theoretische und fachpraktische Unterricht findet grundsätzlich an unserem Bildungsstandort in Weißenfels (Sachsen-Anhalt) statt.
Die im Rahmen der Anpassungsmaßnahme erforderlichen praktischen Einsätze können grundsätzlich auch außerhalb Sachsen-Anhalts durchgeführt werden. Befindet sich Ihr Arbeitgeber beispielsweise in Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen oder einem anderen Bundesland, prüfen wir, ob die erforderlichen praktischen Einsätze bei Ihrem Arbeitgeber oder bei geeigneten Einrichtungen in dessen Umgebung absolviert werden können.
Voraussetzung ist, dass die jeweilige Praxiseinrichtung für den vorgesehenen Einsatz geeignet ist und die praktischen Einsätze den Anforderungen des jeweiligen Anerkennungsverfahrens und der Anpassungsmaßnahme entsprechen.
Entscheidend ist außerdem der Stand Ihres Anerkennungsverfahrens:
Liegt bereits ein Feststellungs- bzw. Defizitbescheid aus Sachsen-Anhalt vor, richten sich Inhalt und Umfang Ihrer Anpassungsmaßnahme nach den darin festgelegten Vorgaben.
Liegt ein Feststellungs- bzw. Defizitbescheid aus einem anderen Bundesland vor, prüfen wir diesen zunächst gemeinsam mit Ihnen und klären mit der zuständigen Anerkennungsbehörde, welche weiteren Schritte erforderlich sind, damit die Anpassungsmaßnahme bei CareLend durchgeführt werden kann.
Liegt noch kein Feststellungs- bzw. Defizitbescheid vor, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Anerkennungsbehörde für Ihren konkreten Fall zuständig ist und welche Schritte vor Beginn der Anpassungsmaßnahme erforderlich sind.
CareLend unterstützt Sie und Ihren Arbeitgeber während dieses gesamten Prozesses – von der Prüfung der Unterlagen und der Abstimmung mit der zuständigen Anerkennungsbehörde bis zur Planung der theoretischen und praktischen Abschnitte der Anpassungsmaßnahme.
Dadurch können auch Arbeitgeber außerhalb Sachsen-Anhalts ihre internationalen Pflegekräfte grundsätzlich bei CareLend qualifizieren lassen, sofern die behördlichen, fachlichen und organisatorischen Voraussetzungen im jeweiligen Einzelfall erfüllt sind.
Welche Schritte müssen die Teilnehmer unmittelbar nach der Anreise, jedoch vor Beginn der Anpassungsmaßnahme absolvieren?
Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die für ihre Anpassungsmaßnahme neu nach Deutschland einreisen, müssen nach ihrer Ankunft verschiedene organisatorische und behördliche Schritte erledigen. CareLend begleitet und unterstützt sie hierbei.
Je nach persönlicher Situation gehören hierzu insbesondere:
• Unterkunft und Anmeldung des Wohnsitzes
Nach dem Einzug erfolgt – soweit erforderlich – die Anmeldung des Wohnsitzes bei der zuständigen Meldebehörde. Die hierfür benötigte Wohnungsgeberbestätigung wird vom jeweiligen Vermieter bzw. Unterkunftsgeber ausgestellt.
• Aufenthaltstitel und Ausländerbehörde
Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die mit einem Visum zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme bzw. im Rahmen ihres Anerkennungsverfahrens eingereist sind, müssen rechtzeitig die erforderlichen aufenthaltsrechtlichen Schritte bei der zuständigen Ausländerbehörde einleiten. Welche Unterlagen und welcher Aufenthaltstitel erforderlich sind, richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.
• Krankenversicherung
Vor Beginn der Beschäftigung bzw. Anpassungsmaßnahme muss sichergestellt sein, dass ein ausreichender Krankenversicherungsschutz besteht. Bei Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, erfolgt die weitere Anmeldung grundsätzlich im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis.
• Bankkonto
Falls noch kein geeignetes Konto vorhanden ist, unterstützen wir bei Bedarf bei der Eröffnung eines Girokontos, beispielsweise für die Auszahlung des Arbeitsentgelts und die Abwicklung laufender Zahlungen.
• Gesundheitliche und berufliche Nachweise
Wir prüfen gemeinsam mit der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer, welche gesundheitlichen oder sonstigen Nachweise für die Anpassungsmaßnahme, die praktische Tätigkeit oder das weitere Anerkennungsverfahren noch benötigt werden, und unterstützen bei deren Organisation.
• Vorbereitung auf den Start der Anpassungsmaßnahme
Vor Beginn werden die noch erforderlichen Unterlagen geprüft und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über den Ablauf der theoretischen, fachpraktischen und praktischen Abschnitte sowie über wichtige organisatorische Regelungen informiert.
Darüber hinaus unterstützen wir neu eingereiste Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei der ersten Orientierung in Deutschland und am Wohnort – beispielsweise bei Fragen zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Einkaufsmöglichkeiten, medizinischer Versorgung und weiteren wichtigen Einrichtungen.
Unser Ziel ist, dass sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach ihrer Einreise nicht allein um die zahlreichen organisatorischen Schritte kümmern müssen, sondern gut vorbereitet in ihre Anpassungsmaßnahme starten können.
Was zeichnet Ihre Dienstleistung aus?
Bei der CareLend Bildungsgesellschaft mbH verstehen wir eine Anpassungsmaßnahme nicht ausschließlich als theoretische und praktische Qualifizierung. Unser Ziel ist es, internationale Pflegefachkräfte fachlich, sprachlich, praktisch und organisatorisch auf ihre spätere Tätigkeit als anerkannte Pflegefachkraft in Deutschland vorzubereiten.
Erfahrenes Team und persönliche Betreuung
Unsere Lehrkräfte und Verantwortlichen verfügen über langjährige Erfahrungen in der Pflege, der Aus- und Weiterbildung sowie in der Begleitung internationaler Pflegefachkräfte. Kleine bzw. überschaubare Lerngruppen ermöglichen es uns, die Entwicklung der einzelnen Teilnehmerinnen und Teilnehmer intensiv zu begleiten und bei individuellem Unterstützungsbedarf frühzeitig zu reagieren.
Praxisorientierte Qualifizierung
Unsere Anpassungsmaßnahmen verbinden die für das Anerkennungsverfahren erforderlichen Lerninhalte mit zusätzlichen praxisbezogenen Themen, die sich am späteren Einsatzbereich der internationalen Pflegefachkraft orientieren.
So können beispielsweise Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die später in der stationären Langzeitpflege tätig sein werden, ergänzend mit dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) sowie den relevanten Grundlagen der Pflegebegutachtung und Pflegegrade vertraut gemacht werden. Entsprechende praxisbezogene Vertiefungen können – abhängig vom jeweiligen Einsatzbereich – auch für die ambulante Pflege, die Akutpflege und weitere Versorgungsformen berücksichtigt werden.
Diese zusätzlichen Inhalte ergänzen die behördlich vorgegebenen bzw. genehmigten Inhalte der Anpassungsmaßnahme und ersetzen diese nicht.
Theorie in Weißenfels – praktische Einsätze bundesweit
Der theoretische Unterricht findet grundsätzlich an unserem Bildungsstandort in Weißenfels statt. Die erforderlichen praktischen Einsätze können – sofern die fachlichen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllt sind – bundesweit in geeigneten medizinischen bzw. pflegerischen Einrichtungen durchgeführt werden.
Dadurch können wir auch mit Arbeitgebern außerhalb Sachsen-Anhalts zusammenarbeiten und die praktischen Einsätze nach Möglichkeit in der Region des jeweiligen Arbeitgebers organisieren.
Moderne und praxisnahe Lernumgebung
Für den fachpraktischen Unterricht stehen geeignete Unterrichts- und Übungsmöglichkeiten zur Verfügung. Dazu gehört auch ein Fachkabinett, in dem typische Situationen aus dem pflegerischen Arbeitsalltag praxisnah trainiert werden können.
Begleitung über den Unterricht hinaus
Gerade für Pflegekräfte, die neu nach Deutschland einreisen, entstehen neben der beruflichen Qualifizierung zahlreiche organisatorische Herausforderungen. Deshalb unterstützen wir unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer – abhängig von ihrer individuellen Situation – auch bei wichtigen Schritten rund um ihre Ankunft und den Start in Deutschland.
Dazu können beispielsweise die Organisation einer Unterkunft, die Anmeldung des Wohnsitzes, die Eröffnung eines Bankkontos, die Orientierung am neuen Wohnort sowie die Vorbereitung notwendiger Unterlagen und Behördentermine gehören.
Auch Arbeitgeber unterstützen wir bei der Koordination der Anpassungsmaßnahme, bei der Abstimmung der theoretischen und praktischen Phasen sowie bei der Vorbereitung von Unterlagen für mögliche Förderungen.
Integration gehört für uns zur beruflichen Qualifizierung
Eine erfolgreiche Anerkennung allein bedeutet noch nicht automatisch eine erfolgreiche Integration in den deutschen Arbeitsmarkt. Deshalb legen wir Wert darauf, dass unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch die Strukturen, Erwartungen und Arbeitsabläufe des deutschen Gesundheitswesens kennenlernen und sich auf die Zusammenarbeit in ihren zukünftigen Teams vorbereiten können.
Begleitung des Anerkennungsverfahrens
Wir unterstützen Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Arbeitgeber außerdem bei Fragen rund um das Anerkennungsverfahren und bei der Kommunikation mit den zuständigen Stellen. Liegt beispielsweise bereits ein Feststellungs- bzw. Defizitbescheid aus einem anderen Bundesland vor, prüfen wir gemeinsam, welche weiteren Schritte für die Durchführung der Anpassungsmaßnahme erforderlich sind.
Unser Ziel
Unser Anspruch ist nicht nur, dass unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Anpassungsmaßnahme erfolgreich absolvieren. Sie sollen anschließend möglichst gut darauf vorbereitet sein, fachlich sicher, selbstständig und langfristig als anerkannte Pflegefachkräfte in Deutschland tätig zu sein.













