Ablauf APM

Die Zufriedenheit  unserer Teilnehmer und Kunden hat für uns stets höchste Priorität. 


Teilnehmer der Anpassungsmaßnahme 09.11.2020

Ablauf der Anpassungsmaßnahme

Process flow chart

Alles, was Sie wissen sollen über den Ablauf unsere Anpassungslehrgänge für ausländische Pflegekräfte

Vor Anreise

  1. Bewerberauswahl
  2. Deutsche Sprache
  3. Visa-Prozess

Nach Anreise

  4. Ankunftsplanung und Unterkunft

  5. Beginn der Anpassungsmaßnahme

Berufserlaubnis

Erhalt der deutschen Berufserlaubnis um als Fachkraft in Krankenpflegebereich arbeiten zu dürfen

CareLend

  • Durch ca. 43.000 Karteien von Bewerbern aus verschiedenen Ländern der Welt wird ein Selektierungsprozess durchgeführt um dem Arbeitgeber passende Profile zu präsentieren.


  • organisiert das Vorstellungsgespräch. Ein Mitarbeiter von CareLend ist dabei, falls Fragen bzgl. Zeitdauer bestimmter Schritte oder Behördengänge auftreten.

Arbeitgeber

  • Darstellung der gewünschten Berufserfahrung, Fachbereich/e, persönliche Eigenschaften des Bewerbers/ Teilnehmers.


  • führt -falls seinerseits gewünscht- ein Vorstellungsgespräch (online) mit seinem/r potentiellen Arbeitnehmer/in . I.d.R. wird das Vorstellungsgespräch auf Deutsch geführt.

CareLend

  • Der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse ist eine wichtigste Voraussetzungen für den Erhalt des Visums sowie der Aufenthalts- und der Arbeitsgenehmigung in Deutschland.


  • Wir organisieren im Heimatland Sprachkurse von A1 bis C1.


  • Obwohl die zuständige Landesbehörde das B2-Sprachzertifikat verlangt, erachten wir das C1-Sprachniveau als nötig, um:
  • a) bestimmte Prüfungen bestehen zu können
  • b) einen normalen Arbeitstag in Ihrer medizinischen Einrichtung problemlos zu gestalten.

Arbeitgeber

  • In diesem Schritt muss der Arbeitgeber nichts unternehmen.

Wesentliche Kriterien:

  • Bei der Beurteilung der Sprachkenntnisse wird besonders Wert auf berufsbezogene kommunikative Fähigkeiten gelegt.
  • Ihre KrankenpflegerInnen sollten ein Gespräch souverän, strukturiert und klar führen können. Hierbei ist es wichtig, dass der Prüfungskandidat flexibel auf individuelle Gesprächssituationen reagieren und sich spontan ausdrücken kann.
  • Dabei sind ein umfangreicher Wortschatz, verbunden mit flüssigem Sprechen, wichtige Voraussetzungen. Inhalte von Erzähltem bzw. Geschriebenem sollten erfasst und korrekt und umfassend mündlich sowie schriftlich wiedergegeben werden können.


CareLend

  • Übersetzungen in die deutsche Sprache
  • Beglaubigung und Legalisierung von insgesamt 22 Dokumenten (für Visa und das Berufserlaubnisverfahren notwendig)
  • Antrag auf Defizitbescheid bei der zuständigen Landesbehörde
  • Erhalt des Defizitbescheids und Feststellung der nachzuholenden Inhalte Unterzeichnung des Arbeitsvertrags
  • Antrag auf Einreisegenehmigung
  • Erhalt des Visums

Arbeitgeber

  • Sollte der Arbeitgeber mit dem empfohlenen Bewerber einverstanden sein, so wird der Arbeitgeber folgende Unterlagen an CareLend zusenden:
  • a) Arbeitsvertrag
  • b) Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
  • c) Kooperationsvertrag mit CL
  • Sollte der Teilnehmer egal aus welchen Gründe nicht nach Deutschland einreisen kann, so entstehen dem Arbeitgeber keinerlei Kosten.
  • Der Beginn des Arbeitsvertrags ist an den Beginn der Anpassungsmaßnahme gebunden.
  • Der Arbeitgeber erhält während der APM einen hohen Lohnkostenzuschuss von der zuständigen Bundesagentur für Arbeit. Nähere Informationen erteilen wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch.

Absolvierung des Visaverfahrens inkl. aller dafür notwendigen Unterlagen, Anträge und Aktivitäten durch CareLend.

CareLend

  • Wir kümmern uns hier um Organisation der Einreise und der Unterbringung nach Einreise inkl. Begleitung bei Behördengängen, die nach Anreise notwendig sind.


  • Wir empfehlen stets Unterkünfte, bei denen es sich um bereits existierende WGs handelt, damit die ausländischen Pflegekräfte schnell und individuell in die Gemeinschaft integriert werden.


  • Des Weiteren werden u.a. die folgenden Angelegenheiten ebenfalls organisiert:
  • gesetzliche Krankenversicherung
  • Einwohnermeldebestätigung
  • Aufenthaltsgenehmigung
  • Sozialversicherungsnummer
  • Steuer-Identifikationsnummer
  • Girokonto
  • u.v.m.

Arbeitgeber

  • In diesem Schritt muss der Arbeitgeber nichts unternehmen.

CareLend

  • Wir stellen Ihnen regelmäßig aktuelle Informationen zur Entwicklung Ihrer Mitarbeiter zur Verfügung, somit haben Sie ständig eine Übersicht über sämtliche Aktivitäten um eine Vorbereitung der Praktikumsphase bei Ihnen zu ermöglichen.


  • Nach der Absolvierung der Anpassungsmaßnahme in Theorie und Praktikum und Erhalt der Berufserlaubnis wird der Mitarbeiter nahtlos als Fachkraft bei Ihnen beschäftigt.

Arbeitgeber

  • Der Krankenpfleger erhielt zur Beantragung des Visums bereits einen Arbeitsvertrag als Hilfskraft im Pflegebereich. Dieser wird bei Beginn der Anpassungsmaßnahme aktiviert bzw. Beginn der Anpassungsmaßnahme ist gleichzeitig Beginn des Arbeitsvertrags.


  • Während der Anpassungsmaßnahme (theoretischer und praktischer Teil) erhält der Teilnehmer ein monatliches Gehalt.


  • Nähere Informationen zu Finanzierung und Fördermöglichkeiten erhalten Sie während eines Beratungsgesprächs.


  • Der Teilnehmer verbringt den theoretischen Teil der Maßnahme im Bildungszentrum in 04552 Borna / Sachsen. Das Praktikum wird in Ihrer Einrichtung vorgenommen.

Organisation vor der Anreise


Durch unsere kompetente Betreuung erfahren die qualifizierten Pflegefachkräfte eine ausgiebige Sicherheit. Schon vor ihrer Einreise nach Deutschland sorgen wir dafür, dass alle notwendigen Dokumente zusammengetragen und wichtige Schritte bereits erledigt sind.

Unser System funktioniert wie folgt: Die potenziellen Pflegefachkräfte aus dem Ausland registrieren sich auf dem Online-Portal unserer Webseite oder besuchen uns an einem unsere Standorte in mehreren Länder der Welt. Bereits hier können sie jegliche Fragen an uns stellen und erhalten eine ausgiebige Beratung, die alle benötigten Informationen beinhaltet. Die Bewerber müssen Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B2 nachweisen können. Dafür zugelassen sind ausschließlich das ECL, Goethe Zertifikat, das ÖSD Zertifikat und das TELC Zertifikat.


Alle notwendigen Dokumente der Pflegefachkraft müssen in die deutsche Sprache übersetzt sein und von der deutschen Botschaft beglaubigt werden. Für die Übersetzung stehen wir, falls erwünscht, ebenfalls unterstützend zur Verfügung. Die gesamten Dokumente werden dann vom Bewerber postalisch an uns gesandt. Anschließend werden wir den Antrag zur Überprüfung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Bildungsabschlusses in einem Gesundheitsfachberuf und Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung zusammen mit den notwendigen Dokumenten an die jeweilige Landesbehörde stellen. Diese übersendet uns in der Regel den Defizitbescheid, in dem alle festgestellten Defizite, seien es theoretische oder praktische, enthalten sind. Der Defizitbescheid wird unbedingt für den Visumsantrag benötigt,

denn die mangelnde Erfahrung setzt den Besuch eines berufsbezogenen Vorbereitungskurses (Anpassungsmaßnahme mit anschließender Arbeitsaufnahme) voraus, welcher der Hauptgrund für die Einreise der Pflegefachkraft ist.

 

Zeitgleich setzen wir uns mit medizinischen Einrichtungen in Verbindung und vermitteln die Pflegefachkräfte anhand ihrer Bewerbungsunterlagen an diese. CareLend GmbH arbeitet in Kooperation mit dem Sana Klinikum in Borna, welches unsere tatkräftige Unterstützung angefragt hat. Das medizinische Personal aus dem Ausland bekommt dann einen Arbeitsvertrag zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit als Hilfskraft im Pflegebereich gestellt, um an einer Anpassungsmaßnahme zur beruflichen Anerkennung teilzunehmen.


Vereinbarung einer Anpassungsmaßnahme

 

Nachdem sich unser Unternehmen in Kontakt mit der jeweiligen medizinischen Einrichtung gesetzt hat und einen Arbeitsvertrag als Hilfskraft im Pflegebereich organisiert hat, wird die Anpassungsmaßnahme mit der Einrichtung und der Landesbehörde vereinbart. Nähere Beschreibungen und Details erhalten Sie im Anhang zur Anpassungsmaßnahme.


Organisation einer Unterkunft

 

CareLend GmbH unterstützt die internationalen Pflegefachkräfte zu 100% in der Organisation einer Unterkunft für diese. Die Mitarbeiter unseres Teams beschäftigen sich hier ausgiebig mit der Suche nach passenden Wohnungen und Wohngemeinschaften und kümmern sich um alle Angelegenheiten mit den jeweiligen Immobilienunternehmen. Kulturelle, religiöse und politische Aspekte werden selbstverständlich bei der Organisation von Wohngemeinschaften besonders berücksichtigt.

 

Erlangen der Einreisegenehmigung

 

Nach Erhalt aller notwendigen Dokumente vereinbart die Pflegefachkraft mit unserer Hilfe einen Termin bei der Deutschen Botschaft, um ein Visum zu beantragen. Wir bieten auch hier dem Antragsteller eine professionelle Beratung als Vorbereitung für das Visa Interview.


Die Schritte nach der Einreise

Fortsetzung des Sprachkurses

CareLend sorgt dafür, dass die ausländischen Pflegefachkräfte die deutsche Sprache auf Niveaustufe B2 und höher erlernen, um langfristig eine erfolgreiche Integration zu gewähren. Unser Unternehmen war bereits vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Kursträger für das Erlernen der deutschen Sprache zertifiziert. Wir verfügen über mehrere Standorte weltweit, die als Sprachschulen fungieren und wo DaF (Deutsch als Fremdsprache) Dozenten mit uns arbeiten. Außerdem unterstützen wir qualifizierte Mitglieder unseres Teams in ihrer Ausbildung zum DaF Dozenten, damit diese neben dem Lehren der deutschen Sprache auch den Pflegefachkräften in allen anderen Belangen beratend zur Seite stehen.

 

Die Vermittlung der Sprache soll vier große Grundbereiche abdecken:

  • Hören
  • Lesen
  • Sprechen und Aussprache
  • Schreiben

Beim Erhalt des Sprachniveaus B2 ist der Teilnehmer in Arbeits- und Lernprozessen sowie in verschiedenen sozialen Kontexten sprachlich-kommunikativ handlungsfähig.


Die Pflegefachkräfte bekommen Kenntnisse in folgenden Handlungsbereichen vermittelt:

  • Erstgespräche, Befunderhebungen, Anamnese, Aufnahmegespräch
  • Behandlungsplan, Pflegeplan
  • Patientenedukation: Anleiten, Instruieren, Aufklären, Informieren
  • Betreuen, Begleiten, Beraten
  • Berichten, Übergabegespräche, Fallbesprechungen
  • Dokumentation

Die Inhalte der berufsbezogenen Sprachkurse sind angelehnt an die Lernziele des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.


Organisation nach der  Anpassungsmaßnahme



Beispiel: Kooperation mit dem Sana Klinikum Borna

Die Sana Kliniken Leipziger Land GmbH und Pflegeschule Sana Kliniken Leipziger Land haben eine Kooperation mit unserem Unternehmen CareLend vereinbart. Zusammen wollen wir ein gemeinsames Programm für die sprachliche und fachliche Aus- und Weiterbildung von ausländischen Pflegefachkräften mit im Heimatland erworbenen Abschlüssen in nicht-akademischen Heilberufen in Sachsen erstellen. Dieses Programm („Anpassungsmaßnahme für ausländische Pflegefachkräfte“) hat als Ziel, sämtliche Defizite, die der KSV Sachsen festgestellt hat, zu beseitigen.


Das Sana Klinikum entwirft gemeinsam mit meineagentur24 und CareLend Lehrpläne für die Anpassungsmaßnahmen anhand der Vorschriften und Anordnungen (Krankenpflegegesetz) der Landesbehörde in Sachsen. Diese Anpassungsmaßnahme für Pflegefachkräfte wird an verschiedenen Standorten der Sana Gruppe in Sachsen organisiert und durchgeführt. Als Hauptstandort der Anpassungsmaßnahme wurde Borna festgelegt. Tendenziell besteht die Möglichkeit das Pilotprojekt in Borna auf weitere Städte bundesweit zu übertragen.


Beginn der Tätigkeit als Hilfskraft im Pflegebereich

 

Bereits ab dem Beginn der Anpassungsmaßnahme erhalten die Hilfskräfte ein Bruttoeinkommen von ca. 2000€ im Monat. Der

praktische Teil der Anerkennungsmaßnahmen findet in den Sana Kliniken Leipziger Land sowie in ambulanten Versorgungsbereichen statt. Die relevanten Fachgebiete, z.B. Innere Medizin, Chirurgie, Geriatrie oder Neurologie, gehen aus dem individuellen Defizitbescheid des Kommunalen Sozialverbandes Sachsens hervor. Die praktischen Tätigkeiten während des Anpassungslehrgangs konzentrieren sich auf die Planung, Organisation und Durchführung der Pflege von Patienten, einschließlich der Pflegedokumentation. Kenntnisse zur Mitwirkung bei Maßnahmen der medizinischen Diagnostik, Therapie oder Rehabilitation werden vermittelt. Zu Praxisbeginn werden Strukturen der Klinik, Stationsabläufe, Dienstplanorganisation und Dokumentation kennengelernt. Pflegerische Aufgaben, wie z.B. Körperpflege, Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme, Prophylaxen, Krankenbeobachtung oder Hygienemaßnahmen begleiten u.a. qualifizierte Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter, die die Voraussetzungen nach § 2 Absatz 2 Satz 4 oder Satz 6 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege erfüllen. Desweiteren erfolgt eine enge Koordination und Zusammenarbeit, hinsichtlich der Begleitung der Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer, von den Lehrkräften der Medizinischen Berufsfachschule, des Bildungszentrums sowie der praktischen Einsatzstationen.


Inhalt der APM

 

Die Gesamtstundenzahl der Anpassungsmaßnahme im Sana Klinikum beträgt -zur Zeit- 640 Stunden. Der Ablauf besteht aus insgesamt 12 Modulen:


Das Curriculum basiert auf dem Lehrplan des Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz - KrPflG) vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1442), der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV) vom 10. November 2003 (BGBl. I S. 2263), die zuletzt durch Artikel 33 des Gesetzes vom 18.04.2016 (BGBI. I S. 886) geändert worden ist und der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Berufsfachschule im Freistaat Sachsen (Schulordnung Berufsfachschule - BFSO) in ihrer jeweils geltenden Fassung.

Des Weiteren wird sich auf den §20b, „Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus einem Drittstaat“ der KrPflAPrV, bezogen. 


Einen genauen und detaillierten Ablauf und Lehrplan präsentieren wir Ihnen bei Interesse in einem persönliches Gespräch.

Der Lehrplan soll zur Sicherung einer angemessenen Qualität der Anpassungskurse für ausländische Pflegefachkräfte in Sachsen beitragen. Er definiert den thematischen Rahmen mit Schwerpunktsetzung entlang der konkret vorliegenden Lernvoraussetzungen. Zugleich sind die Inhalte an den rechtlich-administrativen Anforderungen, im Zusammenhang mit den Anerkennungsverfahren nach dem Krankenpflegegesetz für Pflegefachkräfte aus dem Ausland, ausgerichtet. Die mit dem Lehrplan verbundene Aufgabe ist es, die Maßnahmen so zu gestalten, dass sie den ausländischen Pflegefachkräften aufbauend auf ihren bereits vorhandenen pflegefachlichen Kompetenzen einen im Vergleich mit der deutschen Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung gleichwertigen Kenntnis- und Fähigkeitsstand vermitteln können. Von Bedeutung ist dabei auch, dass der Unterricht für die berufspraktischen Einsätze vorbereitet und die Erfahrungen und Probleme der Praxis wiederum auch Gegenstand für den Unterricht werden können.


Abschlussgespräch und Erhalt der Berufserlaubnis

Der Anpassungslehrgang dient zusammen mit dem Abschlussgespräch der Feststellung, dass die Antragsteller über die zur Ausübung des Berufs des Gesundheits- und Krankenpflegers erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen (Lehrgangsziel). Er wird entsprechend dem Lehrgangsziel in Form von theoretischem und praktischem Unterricht, einer praktischen Ausbildung mit theoretischer Unterweisung oder beidem in den Sana Kliniken Leipziger Land nach § 4 Absatz 2 Satz 1 oder Satz 3 des Krankenpflegegesetzes durchgeführt und schließt mit einer Prüfung über den Inhalt des Anpassungslehrgangs ab. An der theoretischen Unterweisung beteiligen sich Praxisanleiter, die die Voraussetzungen nach § 2 Absatz 2 Satz 4 oder Satz 6 erfüllen, in angemessenem Umfang. Die erfolgreiche Ableistung des Anpassungslehrgangs ist durch eine Bescheinigung nachzuweisen.

Die Bescheinigung wird erteilt, wenn in der Prüfung, die in Form eines Abschlussgesprächs durchgeführt wird, festgestellt worden ist, dass die Antragsteller das Lehrgangsziel erreicht haben. Das Abschlussgespräch wird von einem Fachprüfer nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 gemeinsam mit der Lehrkraft oder dem Praxisanleiter nach Satz 3, die die Antragsteller während des Lehrgangs mit betreut hat, geführt. Ergibt sich in dem Abschlussgespräch, dass die Antragsteller den Anpassungslehrgang nicht erfolgreich abgeleistet haben, entscheidet der Fachprüfer nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 im Beisein der an dem Gespräch teilnehmenden Lehrkraft oder dem Praxisanleiter über eine angemessene Verlängerung des Anpassungslehrgangs.


Eine Verlängerung ist nur einmal zulässig. Der Verlängerung folgt ein weiteres Abschlussgespräch. Kann auch nach dem Ergebnis dieses Gesprächs die Bescheinigung nach Satz 5 nicht erteilt werden, darf der Anpassungslehrgang nur einmal wiederholt werden.



Beschäftigung als Pflegefachkraft

 

Nach Erhalt der Berufs- und Arbeitserlaubnis kann die Pflegefachkraft aus dem Ausland nun auch eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit als Pflegefachkraft in Deutschland aufnehmen. Im Vergleich zur bisherigen Tätigkeit als „Hilfskraft im Pflegebereich“ ändert sich nun auch die Vergütung. CareLend GmbH betreut die Pflegefachkräfte für weitere 2 Jahre in allen Angelegenheiten. Es ist uns besonders wichtig, die Migranten langfristig in das deutsche Leben zu integrieren.

 


Fazit

Die Anwerbung von Pflegefachkräften aus dem Ausland gilt als eine Strategie zur Sicherung des Fachkräftebedarfs: Sowohl im Krankenhaussektor als auch in der stationären Altenhilfe wurden in den vergangenen Jahren zunehmend Pflegefachkräfte aus dem Ausland eingestellt – viele davon als Ergebnis gezielter Anwerbeinitiativen.

Unser Unternehmen legt viel Wert darauf, dass die Pflegekräfte in passenden Stellen in Krankenhäuser, Kliniken und Pflegeheime vermittelt werden. Dabei werden wir sie weiterhin nach Erhalt der Arbeitserlaubnis in allen Belangen betreuen, um ein stabiles Verhältnis innerhalb dieser Zeit für beide Parteien, also Arbeitnehmer sowie für die Arbeitgeber, zu sichern.

Durch das vorausgesetzte Praktikum, welches vor allem in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäuser und Pflegeheime stattfindet, kommen die internationalen Fachkräfte in Kontakt mit ihren deutschen Kollegen sowie den Patienten. Herr Behairy (Geschäftsführer) ist stets bestrebt seine ausgiebigen Erfahrungen und Kenntnisse in interkulturellen Verknüpfungen zwischen der deutschen und ganz besonders der arabischen Gesellschaft an das Personal weiterzugeben. Auch durch die Bereitstellung von Unterkünften und Wohngemeinschaften werden die Pfleger sozial integriert und haben immer unsere Unterstützung an ihrer Seite.



In allen Angelegenheiten was Einbürgerung, aufenthaltsrechtliche Aspekte und rechtliche Gleichstellung betrifft, stehen wir dem medizinischen Fachpersonal unterstützend durch unseren Rechtsanwalt beratend zur Seite. Neben den kulturellen Aspekten vermitteln wir Informationen über die verschiedenen deutschen Parteien und deren geschichtlichen Kontext sowie Kenntnisse zur allgemeinen deutschen Geschichte vor und nach der Wende um ein politisches Verständnis zu sichern.

Wir von CareLend GmbH engagieren uns besonders für die Integration unserer internationalen Mitbürgerinnen und Mitbürger um sie mit unserer tatkräftigen Unterstützung im deutschen Arbeitsleben einzugliedern, ihnen bei allen bürokratischen Angelegenheiten Hilfe zu leisten und das Erlernen von Sprache, primären kulturellen und politischen Aspekten zu fördern. Respekt und Toleranz steht bei uns an oberster Stelle. Der Geschäftsführer sorgt gemeinsam mit seinem Team dafür, dass sich die Migrantinnen und Migranten hier stets wohl fühlen und es ist uns ein großes Anliegen jegliche Missverständnisse fürsorglich aus dem Weg zu räumen.

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